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Für Studierende der Bildenden Künste findet jedes Jahr ein Auswahlverfahren statt. Die Teilnahme am Auswahlverfahren erfolgt auf Vorschlag der Kunsthochschulen, an denen das Cusanuswerk durch Kontaktdozentinnen und Kontaktdozenten vertreten wird. Abhängig von den Studierendenzahlen in den Studiengängen Freie Kunst und Lehramt Kunst hat jede Hochschule das Recht, bis zu vier besonders qualifizierte Studierende für das Verfahren zu nominieren. Bei erfolgreicher Bewerbung umfasst die Förderung durch das Cusanuswerk sowohl den ersten künstlerischen Abschluss (Absolvent / Diplom / Master) als auch das anschließende Meisterschüler-Jahr.
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Studierende der Bildenden Künste an diesem Verfahren teilnehmen können. Studierende der Angewandten Künste (z. B. Architektur, Innenarchitektur, Graphik, Design, Film …), können sich in den folgenden Verfahren selbst bewerben:
Wenn Sie an einer Kunstakademie, Universität oder dieser gleichgestellten Hochschule studieren, finden Sie alle weiteren Informationen unter der Rubrik Auswahlverfahren für Studierende an Universitäten. Wenn Sie an einer Fachhochschule oder dieser gleichgestellten Hochschule für angewandte Wissenschaften studieren, erhalten Sie die näheren Informationen unter Auswahlverfahren für Studierende an Fachhochschulen. Die Begutachtung erfolgt in beiden Verfahren unter besonderer Berücksichtigung Ihres künstlerischen Profils.
Folgende Voraussetzungen müssen für die Teilnahme am Auswahlverfahren des Cusanuswerks gegeben sein:
Das Verfahren startet jeweils mit Beginn des Wintersemesters. Die Nominierungen der Kunsthochschulen werden im November eingereicht, die Unterlagen der Bewerber(innen) im Dezember. Im Januar absolvieren alle Nominierten zwei Vorstellungsgespräche. Integraler Bestandteil der Bewerbung ist die Vorlage einer Mappe sowie die Teilnahme an der gemeinsamen Auswahlausstellung im Februar oder März. Diese Ausstellungen sind öffentlich zugänglich und jedes Jahr in einer anderen Stadt zu Gast. Nach Eröffnung der Auswahlausstellung entscheidet eine Jury aus Kunstprofessorinnen und -professoren sowie Vertreterinnen und Vertretern aus der Hochschulpastoral und der Geschäftsstelle des Cusanuswerks über die Vergabe der Stipendien.
Am Ende des Studiums werden die Stipendiatinnen und Stipendiaten der Künstlerförderung des Cusanuswerks eingeladen, an einer gemeinsamen Absolventenausstellung teilzunehmen. Im Rahmen dieser Ausstellung vergibt die Jury der Künstlerförderung das weiterführende, auf zwei Jahre angelegte Georg-Meistermann-Stipendium, das mit monatlich 1.450 Euro dotiert ist und außerdem die Finanzierung einer Einzelausstellung mit Katalogproduktion beinhaltet (einmalig 8.000 Euro).
Aufgrund der großzügigen Unterstützung des Cusanuswerks durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung und den Verein Ausstellungshaus christliche Kunst München können derzeit drei Georg-Meistermann-Stipendien vergeben werden. Unabhängig davon vergibt die Deutsche Bundesbank eine Ausstellungseinladung nach Frankfurt mit Katalogproduktion und Ankauf.
Ruth Jung
Referentin Auswahlverfahren für Studierende an Kunsthochschulen
Referatsassistenz:
Barbara Dancker
Tel.: +49 (0)228 98384-22
barbara.dancker(at)cusanuswerk.de