Prävention gegen sexualisierte Gewalt

Dem Cusanuswerk ist die Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen ein sehr wichtiges Anliegen. Mit dem neu erarbeiteten institutionellen Schutzkonzept (ISK) wollen wir die Kultur des achtsamen Miteinanders und der respektvollen präventionssensiblen Begegnung im Cusanuswerk fördern.

Das ISK des Cusanuswerks wurde entwickelt auf der Grundlage der normativen Texte und Vorgaben, die im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz die Präventionsarbeit ordnen. Das bischöfliche Regelwerk ist zudem kraft Beschlusses der Mitgliederversammlung des Cusanuswerk e.V. vom 8. Juni 2021 in unsere Satzung aufgenommen worden: Die Präventionsarbeit im Cusanuswerk erhält damit Satzungsrang. Der Vorstand des Cusanuswerk e.V. und der Beirat haben – unter Beteiligung aller cusanischen Interessengruppen – dem ISK zugestimmt und es einhellig verabschiedet.

Auf Wunsch des cusanischen Beirats wurde zudem eine Arbeitsgruppe eingerichtet – bestehend aus Geförderten, Ehemaligen und Hauptamtlichen, die die Aufgabe hat, sich weiterhin mit dem ISK zu befassen und es bei Bedarf weiter zu optimieren.

Wir möchten ausdrücklich alle Geförderten, alle Ehemaligen und alle mit dem Cusanuswerk in irgendeiner Weise verbundenen Personen ermutigen, sich bei den im ISK aufgeführten Ansprechpersonen (s. S. 6) zu melden, wenn sie im Kontext der Auswahl-, Förder- oder Netzwerkarbeit des Cusanuswerks eine Erfahrung von sexualisierter Gewalt gemacht haben – auch dann, wenn diese zeitlich schon lange zurückliegt.

Die Bischöfliche Studienförderung Cusanuswerk, so ist es im Leitbild festgehalten, sieht sich als ‚Ort der Kirche‘. Als ein solcher Kirchort orientiert das Cusanuswerk sein Handeln am christlichen Menschenbild, wonach die Unantastbarkeit der Würde und Integrität der Person zentral ist. Alle Bemühungen der Prävention, die das Cusanuswerk mit dem ISK in systematischer Weise zusammenfasst, haben dieses Ziel: die personale Würde und Integrität – insbesondere von Kindern und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen – zu schützen.

Neben den hauptamtlich tätigen Präventionsbeauftragten der Geschäftsstelle, können sich alle aktiven und ehemaligen Stipendiat:innen zu den Themen sexualisierte Gewalt, Diskriminierung und Grenzverletzungen im cusanischen Miteinander an ein Team von ehrenamtlichen aktiven und ehemaligen Stipendiat:innen des Cusanuswerks wenden. Diese „Stipendiatischen Ansprechpersonen” sind stets erreichbar unter ansprechbar@cusanus.net.

Ausführliche Informationen zur Aufgabe und Arbeitsweise der Präventionsfachkräfte finden Sie auf unseren Internen Seiten.

Ihre Ansprechpersonen für Verdachts- und Beschwerdefälle

Ruth Keller

Tel.: 0228 98384-30
ruth.keller@cusanuswerk.de

 

Dr. Mirjam Rossa

Tel.: 0228 98384-20
mirjam.rossa@cusanuswerk.de

Zum Seitenanfang