Das Cusanuswerk bietet Studierenden, Promovierenden und Auszubildenden eine monatliche finanzielle Förderung. In der Studienförderung besteht diese aus einem monatlichen, nicht rückzuzahlenden Stipendium in Anlehnung an das BAföG und einer Studienkostenpauschale, in der Promotionsförderung aus einem einkommensunabhängigen Stipendium und einer Forschungskostenpauschale, in der Förderung für Auszubildende in einer monatlichen Bildungspauschale. Das Stipendium wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gewährt.
Alle Stipendiatinnen und Stipendiaten der Ausbildungsförderung erhalten eine monatliche Bildungspauschale von 300 Euro.
Das Cusanuswerk bietet Studierenden eine monatliche finanzielle Förderung. In der Grundförderung besteht diese aus einem monatlichen Stipendium in Anlehnung an das BAföG sowie einer einkommensunabhängigen Studienkostenpauschale von derzeit 300 Euro.
Das Cusanuswerk fördert Promovierende mit einem monatlichen Stipendium von 1.350 Euro zuzüglich einer Forschungskostenpauschale in Höhe von 100 Euro pro Monat.
Das Cusanuswerk bietet seinen Stipendiatinnen und Stipendiaten zusätzlich zur Ausbildungs-, Studien- und Promotionsförderung eine umfangreiche Auslandsförderung. Die Geförderten werden ausdrücklich zu Auslandsaufenthalten ermutigt, die der fachlichen, beruflichen und persönlichen Weiterbildung dienen.