© Syda Productions / Fotolia.com

Auswahlverfahren für Promovierende

Sie können sich für die Promotionsförderung mit einem Exposé Ihres Vorhabens bewerben. Die Promotionsförderung wird finanziell elternunabhängig in Höhe von insgesamt 1.450,00 € gewährt, diese Summe setzt sich zusammen aus dem Stipendium von 1.350,00 € zzgl. der Forschungskostenpauschale in Höhe von 100,00 €. Vom Wintersemester 2023/24 an wird das Stipendium von 1.350 Euro auf 1.450 Euro monatlich erhöht. Weitere Erhöhungen um je 100 Euro sind für den Herbst 2024 und 2025 vorgesehen, so dass der monatliche Satz dann 1.650 Euro beträgt.  Ein Kinderbetreuungszuschuss und ein Familienzuschuss kann zusätzlich beantragt werden und es gibt die Möglichkeit einer Förderung von Auslandsvorhaben. Wenn für Sie keine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht, kann ein Krankenversicherungszuschuss in Höhe von 50% der Gebühren bis zu max. 100,00 Euro monatlich gezahlt werden.

Die Förderungshöchstdauer beträgt drei Jahre. Ab Oktober 2023 wird diese mit der Option auf eine zusätzliche sechsmonatige Verlängerung ergänzt. Bei Krankheit, für Mutterschutzzeiten und Kindererziehung bestehen zusätzliche Verlängerungsoptionen. Ein Promotionsstipendium des Cusanuswerks bietet die Möglichkeit, wissenschaftliches Arbeiten und Familie zu verbinden. Wir ermutigen daher besonders junge Mütter und Väter sich zu bewerben. Eine Übersicht aller Förderleistungen und Bewerbungsvoraussetzungen finden Sie im untenstehenden Merkblatt für die Vergabe des Promotionsstipendiums (Downloads).

Promotionsförderung im Cusanuswerk bedeutet:

  • attraktive finanzielle Förderung
  • Zuschüsse und Beratung bei Auslandsaufenthalten
  • besondere Unterstützung für Familien
  • persönliche Begleitung
  • ein vielfältiges Bildungsprogramm und ein reiches geistliches Programm      
  • ein großes Netzwerk von Geförderten und Ehemaligen
  • Kompatibilität mit 25 %-Stellen in der Wissenschaft
  • ein hohes Maß an Freiheit und Flexibilität

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen für die Teilnahme an den Auswahlverfahren des Cusanuswerks gegeben sein:

  • herausragende fachliche Leistungen und interdisziplinäres Interesse
  • ausgeprägtes gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein, ehrenamtliches Engagement, Kreativität, Offenheit und Reflexionsvermögen
  • Mitgliedschaft in der katholischen Kirche (für Bewerberinnen und Bewerber, die einer nicht-unierten orthodoxen oder altorientalischen Kirche angehören, ist eine Bewerbung nach Einzelfallprüfung möglich), ein gelebter christlicher Glaube und die Bereitschaft, die Kirche mitzugestalten.
  • Abitur oder Hochschulzugangsberechtigung, die zum Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule berechtigt
     

Formale Voraussetzungen für deutsche Staatsangehörige:

  •  Zulassung zur Promotion an einer staatlich anerkannten Hochschule im Inland oder im Ausland.


Formale Voraussetzungen für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland:

  • Bewerberinnen und Bewerber aus einem Entwicklungs- oder Schwellenland Afrikas, Asiens, des Nahen und Mittleren Ostens oder Lateinamerikas sowie aus Osteuropa wenden sich bitte zunächst an den Katholischen Akademischen Ausländerdienst (www.kaad.de), der hierfür spezielle Programme anbietet. Eine Bewerbung beim Cusanuswerk ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn der KAAD bestätigt, dass dort aus formalen Gründen keine Bewerbung möglich ist.
  • Zulassung zur Promotion an einer staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland. Eine Förderung von ausländischen Promovierenden im Ausland sind nicht möglich.
  • Deutschkenntnisse sollten mindestens auf dem Niveau C1 vorhanden sein (nachgewiesen durch Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife (an einer deutschen Schule erworben), DSH 2 und höher, Goethe-Zertifikat C1/ C2, Test DaF (mind. 4/5), Telk C1 Hochschule, UNICert III oder Feststellungsprüfung mit mindestens ausreichender Abschlussnote im Fach Deutsch).

Ablauf

Zum genannten Stichtag erwarten wir in elektronischer Form ein Paket von Unterlagen zu Ihrem Promotionsprojekt, Ihren fachlichen Leistungen und zu Ihrem persönlichen Werdegang. Diese können Sie im Zug ihrer Online-Bewerbung (siehe unten) in unserem Portal OmniBuS hochladen. Nähere Informationen zu den einzureichenden Unterlagen und Hinweise für deren Vorbereitung entnehmen Sie unserem Merkblatt auf den Seiten 3 und 4 (s. Downloads).

Bitte lesen Sie sich das gesamte Merkblatt vor der Bewerbung gründlich durch.

Nach dem Einsendetermin findet zunächst eine interne Sichtung und eine erste Vorauswahl auf Basis aller Bewerbungsunterlagen statt, die bis zu acht Wochen Zeit in Anspruch nimmt. Wir werden Sie danach umgehend per E-Mail informieren.

Ein interdisziplinär zusammengesetztes Gremium von Hochschullehrerinnen und -lehrern, in dem auch die Konferenz für Katholische Hochschulpastoral (KHP) und die Geschäftsstelle des Cusanuswerks vertreten sind, entscheidet abschließend über die Aufnahme in die Förderung.

Termine und Fristen

Für Bewerberinnen und Bewerber, die nicht in unserer Studienförderung waren, finden jährlich zwei Auswahlverfahren statt.

Fristen für externe Bewerbungen:

    Verfahren I-2024 (Auswahlentscheidung im März 2024)

    • Anmeldeschluss: Mittwoch, 1. November 2023

    Verfahren II-2024 (Auswahlentscheidung im Oktober 2024)

    • Anmeldeschluss: Samstag, 1. Juni 2024

    Hinweise!

    Bitte beachten Sie die Fristen und melden Sie sich frühzeitig für das Auswahlverfahren an. Alle einzureichenden Unterlagen müssen spätestens bis zum Anmeldeschluss vorliegen und zum Hochladen vorbereitet sein! Für das Hochladen der Unterlagen gewähren wir auch nach dem Anmeldeschluss noch einige Tage Zeit. Nach Ihrer Anmeldung werden Sie von uns per Mail nochmals über das weitere Vorgehen informiert.

    Verspätet eingehende Anmeldungen bzw. Unterlagen können nicht mehr für das angegebene Verfahren berücksichtigt werden! Das gilt auch für Hochschullehrer-Gutachten und Abschluss-Zeugnisse. Bitte sehen Sie von telefonischen Rückfragen nach Vollständigkeit der Unterlagen und Eingang der Gutachten ab! Sie werden darüber nach interner Sichtung per E-Mail informiert.

    Fristen für Alumni der Studienförderung des Cusanuswerks:

    Bewerberinnen und Bewerber aus unserer Studienförderung können komplette Bewerbungen jederzeit einreichen. Nehmen Sie dazu bitte per E-Mail an Auswahl-Prom@cusanuswerk.de Kontakt mit uns auf. Für Sie dauert das Auswahlverfahren zwischen zwei und sechs Monaten.

    Anmeldung zum Verfahren

    Bitte informieren Sie sich vor dem Abschicken der Online-Bewerbung zu den oben genannten Bewerbungsvoraussetzungen über die formalen Bedingungen für die Bewerbung und unter "Termine und Fristen" sowie "Ablauf" über den genauen Hergang des Auswahlverfahrens. 

    Wenn Sie bereits in der Studienförderung des Cusanuswerks gefördert wurden, dann melden Sie sich bitte unter Auswahl-Prom@cusanuswerk.de formlos an, Sie erhalten dann einen Hinweis zum Bewerberportal für Cusanerinnen und Cusaner.

    Wenn Sie bisher noch nicht durch das Cusanuswerk gefördert wurden, dann nutzen Sie bitte diesen Link zu unserem Portal für die Online-Registrierung sowie zum Dokumentenupload für die Bewerbung um ein Stipendium im Cusanuswerk:

    Online-Bewerbung

    Ihre Ansprechpersonen

    Stephanie Kirsch
    Stellvertretende Leiterin des Referats Auswahl

    Referatsassistenz:
    Julia de Bruin
    Tel.: +49 (0)228 98384-44
    Auswahl-Prom@cusanuswerk.de


    Dr. Martin Böke
    Leiter des Referats Auswahl

    Referatsassistenz:
    Julia de Bruin
    Tel.: +49 (0)228 98384-44
    Auswahl-Prom@cusanuswerk.de

    Zum Seitenanfang