Auswahlverfahren für Studierende an Musikhochschulen

Das Auswahlverfahren für Studierende an Musikhochschulen findet einmal im Jahr statt. Es richtet sich an Studierende in Studiengängen mit eindeutig musikalischem Schwerpunkt. Dazu zählen die Studiengänge der Künstlerischen Ausbildung (Gesang, instrumentale Fächer, Tanz), ebenso wie Gesangs-, Instrumental- oder Tanzpädagogik, Schulmusik, Kirchenmusik, Tonmeister, Dirigieren und Komposition. Wir ermuntern Sie ganz besonders, sich zu bewerben, wenn in Ihrer Familie ein Studium bisher nicht üblich war.

Studierende in Fachbereichen der Darstellenden Kunst oder in Studiengängen, die keinen eindeutig musikalischen Schwerpunkt haben (z. B. Musikwissenschaften, Kulturmanagement etc.), nehmen an den Auswahlverfahren für Studierende an Universitäten teil, auch wenn sie ihr Fach an einer Musikhochschule studieren.

 

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen für die Teilnahme an dem Auswahlverfahren für Studierende an Musikhochschulen gegeben sein:

  • herausragende fachliche Leistungen und interdisziplinäres Interesse
  • ausgeprägtes gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein, ehrenamtliches Engagement, Kreativität, Offenheit und Reflexionsvermögen
  • Mitgliedschaft in der katholischen Kirche (für Bewerberinnen und Bewerber, die einer nicht-unierten orthodoxen oder altorientalischen Kirche angehören, ist eine Bewerbung nach Einzelfallprüfung möglich), ein gelebter christlicher Glaube und die Bereitschaft, die Kirche mitzugestalten
  • deutsche Staatsangehörigkeit; ausländische Studienanfänger können zum Auswahlverfahren zugelassen werden, wenn sie nach § 8 Abs. 1-3 des BAföG Ausbildungsförderung erhalten können. § 61 BAföG findet ergänzend Anwendung. Bitte beachten Sie: Hier geht es um die grundsätzliche Berechtigung, Fördermittel zu beziehen, nicht darum, ob Sie persönlich aufgrund der Einkommensverhältnisse Ihrer Eltern tatsächlich BAföG erhalten oder erhalten würden!
  • Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1 (nachgewiesen durch Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife (an einer deutschen Schule erworben), DSH 2 und höher, Goethe-Zertifikat C1/ C2, Test DaF (mind. 4/5), Telk C1 Hochschule, UNICert III oder Feststellungsprüfung mit mindestens ausreichender Abschlussnote im Fach Deutsch)
  • Abitur oder Hochschulzugangsberechtigung, die zum Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Musikhochschule berechtigt
  • Immatrikulationsbescheinigung einer staatlichen oder staatlich anerkannten Musikhochschulen, Kirchenmusikhochschule und Universität mit Fachbereich Musik in Deutschland, einem EU-Mitgliedsland oder in der Schweiz
  • Studierende, die einen Fachwechsel nach Beginn des 4. Hochschulsemesters vorgenommen haben, können in der Regel nicht gefördert werden. Maßgeblich bei der Prüfung ist die Einstufung in das Fachsemester im neuen Studiengang gemäß Immatrikulationsbescheinigung. Ein Fachwechsel im Masterstudium schließt eine Förderung ebenfalls aus. Ausnahmen davon sind Fachwechsel aus einem unabweisbaren Grund nach §7 Abs. 3 BAföG.
  • Studierende, die aufgrund der genannten Voraussetzungen während ihres Bachelorstudiums vom Auswahlverfahren ausgeschlossen sind, haben die Möglichkeit, sich für ein förderfähiges Masterstudium zu bewerben.

Um die spezifische künstlerische Begabung der Bewerberinnen und Bewerber in einem fairen Fachconcours beurteilen zu können, muss zum Beginn des Auswahlverfahrens  entweder mindestens ein Fachsemester an der Hochschule oder ein zweijähriges Jungstudium abgeschlossen sein. Sie müssen mindestens ab dem kommenden Wintersemester an einer Hochschule immatrikuliert sein und noch fünf Semester Regelstudienzeit vor sich haben (Ausnahme: Sie können sich auch bewerben, wenn Sie im kommenden Wintersemester ein viersemestriges Masterstudium aufnehmen).

Studierende an Konservatorien oder Musikakademien können leider nicht zu unseren Auswahlverfahren zugelassen werden, wenn diese keinen Hochschulstatus haben, was bedeutet, dass Studierende dieser Bildungseinrichtungen zwar Schüler-BAFöG, aber kein Studierenden-BAföG beantragen können. Zum Teil bestehen jedoch Kooperationsverträge zwischen Konservatorien/Musikakademien und Musikhochschulen. Erkundigen Sie sich bitte im Zweifelsfall an Ihrem Konservatorium/Ihrer Musikakademie, ob Sie berechtigt sind, Studierenden-BAföG zu beantragen.

Bewerbung

Um zum Auswahlverfahren zugelassen zu werden, bewerben Sie sich über das untenstehende Online-Formular. Alternativ können Schulen, Vertreterinnen und Vertreter aus der Hochschullehre oder der Hochschulseelsorge und Altcusanerinnen und Altcusaner Studierende für das Verfahren vorschlagen (Formulare im Downloadbereich rechts, Vorschlagsformular für Altcusaner/innen s. Interne Seiten).

Selbstbewerbungen und Vorschläge sind jederzeit möglich. Sie werden im weiteren Verfahren gleichberechtigt behandelt.

Ablauf

Das Auswahlverfahren gliedert sich in zwei Teile: eine Vorauswahl anhand schriftlicher Unterlagen (ausführlicher Lebenslauf, Leistungsnachweise aus dem Studium, zwei Fachgutachten) jeweils bis Ende Oktober und das Hauptverfahren ab November. Dabei laden wir Sie zu zwei Vorstellungsgesprächen und zu einem Vorspiel an der Musikhochschule Köln ein. Eine Fachjury von Musikhochschullehrerinnen und -lehrern sowie Vertreterinnen und Vertretern aus der Hochschulpastoral und der Geschäftsstelle des Cusanuswerks trifft auf einer Auswahlsitzung im Anschluss an die Vorspieltage Ende Februar/Anfang März die Entscheidung über die Auswahl.

Ab Ende Juni verschicken wir an alle bereits registrierten und zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber per E-Mail einen Bewerberrundbrief mit detaillierten Informationen zum weiteren Verfahrensablauf.

Termine und Fristen

Anmeldeschluss für Selbstbewerbungen ist der 1. August 2024. Nach dieser Frist gestellte Anträge werden im darauffolgenden Jahr berücksichtigt. Zu Beginn der zweiten Augustwoche 2024 werden die Unterlagen für die Vorauswahl einzureichen sein.

Anmeldung zum Verfahren

Unter dem folgenden Link gelangen Sie zu unserem Portal für die Online-Registrierung zum Verfahren sowie zum Dokumentenupload für die Bewerbung um ein Stipendium im Cusanuswerk.

Online-Bewerbung

Maria-Ladenburger-Förderpreis für Musik

Mit dem Maria-Ladenburger-Förderpreis werden alle zwei Jahre vier herausragende Musikerinnen und Musiker im Rahmen eines Preisträgerkonzerts ausgezeichnet. Erstmals vergeben wurde der Preis im Jahr 2020.
Bewerben können sich alle Stipendiatinnen und Stipendiaten der Musikerförderung des Cusanuswerks, die mindestens einen Bachelor-Abschluss erworben haben.

Erfahren Sie mehr.

Ihre Ansprechpersonen

Dr. Sebastian Kirschner
Referent Auswahlverfahren für Studierende an Musikhochschulen

Referatsassistenz:
Andrea Reinelt
Tel.: +49 (0)228 98384-33
andrea.reinelt@cusanuswerk.de


Frederike Weeber
Referentin Auswahlverfahren für Studierende an Musikhochschulen

Referatsassistenz:
Andrea Reinelt
Tel.: +49 (0)228 98384-33
andrea.reinelt@cusanuswerk.de

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