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Auswahlverfahren für Studienanfängerinnen und Studienanfänger an Universitäten

Das Auswahlverfahren richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber, die im Wintersemester ihr erstes Studium an einer Universität oder dieser gleichgestellten Hochschule aufnehmen. Wir ermuntern Sie ganz besonders, sich zu bewerben, wenn in Ihrer Familie ein Studium bisher nicht üblich war.

Für Studienanfängerinnen und Studienanfänger, die ein Studium im Vereinigten Königreich oder Nordirland beginnen möchten, ist als Folge des Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union eine Teilnahme am Auswahlverfahren nicht mehr möglich.

Die Aufnahme erfolgt zunächst auf Probe. Ein Fachgremium entscheidet dann über die Weiterförderung bis zum Erreichen des Studienziels bzw. berufsqualifizierenden Abschlusses.

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen für die Teilnahme am Auswahlverfahren gegeben sein:

  • herausragende fachliche Leistungen und interdisziplinäres Interesse
  • ausgeprägtes gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein, ehrenamtliches Engagement, Kreativität, Offenheit und Reflexionsvermögen
  • Mitgliedschaft in der katholischen Kirche (für Bewerberinnen und Bewerber, die einer nicht-unierten orthodoxen oder altorientalischen Kirche angehören, ist eine Bewerbung nach Einzelfallprüfung möglich), ein gelebter christlicher Glaube und die Bereitschaft, die Kirche mitzugestalten
  • Beginn des ersten Studiums im kommenden Wintersemester
  • deutsche Staatsangehörigkeit; ausländische Studienanfänger können zum Auswahlverfahren zugelassen werden, wenn sie nach § 8 Abs. 1-3 des BAföG Ausbildungsförderung erhalten können. § 61 BAföG findet ergänzend Anwendung. Bitte beachten Sie: Hier geht es um die grundsätzliche Berechtigung, Fördermittel zu beziehen, nicht darum, ob Sie persönlich aufgrund der Einkommensverhältnisse Ihrer Eltern tatsächlich BAföG erhalten oder erhalten würden!
  • Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1 (nachgewiesen durch Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife (an einer deutschen Schule erworben), DSH 2 und höher, Goethe-Zertifikat C1/ C2, Test DaF (mind. 4/5), Telk C1 Hochschule, UNICert III oder Feststellungsprüfung mit mindestens ausreichender Abschlussnote im Fach Deutsch)
  • Abitur oder Hochschulzugangsberechtigung, die zum Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule berechtigt
  • Immatrikulationsbescheinigung

Bewerbung

Um zum Auswahlverfahren zugelassen zu werden, bewerben Sie sich über das untenstehende Online-Formular. Alternativ können Schulen (Formular rechts im Downloadbereich) oder Altcusanerinnen und Altcusaner Studienanfänger für das Verfahren vorschlagen (Vorschlagsformular für Altcusaner/innen s. Interne Seiten).

Ablauf

Das Auswahlverfahren für Studienanfänger an Universitäten gliedert sich in zwei Phasen:

  • Vorauswahl: Auf der Grundlage von Abiturzeugnis bzw. Hochschulzugangsberechtigung und ausformuliertem Lebenslauf erfolgt in einer Vorauswahl zunächst die Ermittlung derjenigen Bewerberinnen und Bewerber, die für die Hauptauswahl zugelassen werden. Von ausschlaggebender Bedeutung sind dabei neben dem Verantwortungsbewusstsein (Engagement für das Gemeinwohl) und dem gelebten christlichen Glauben die schulischen Leistungen (Gesamtnote des Abschlusszeugnisses). Zur Hauptauswahl können nur Kandidatinnen und Kandidaten zugelassen werden, die in allen drei Bereichen herausragend ausgewiesen sind. 
  • Hauptauswahl: Die für die Hauptauswahl zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber werden zu Gesprächen im Rahmen eines digitalen Bewerbertags eingeladen.

Bewerberinnen und Bewerber, die im Auswahlverfahren für Studienanfänger an Universitäten nicht erfolgreich sind, können sich erneut im Auswahlverfahren für Studierende an Universitäten bewerben.

Termine und Fristen

Das Auswahlverfahren für Studienanfänger an Universitäten findet einmal im Jahr statt und richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber, die im anstehenden Wintersemester ihr Erststudium aufnehmen.

Für Ihre Bewerbung im kommenden Auswahlverfahren gibt es zwei wichtige Termine:

  • Die Registrierung bzw. Anmeldung zur Teilnahme am Auswahlverfahren für Studienanfänger muss in der Regel bis zum 1. Juli eines Jahres erfolgen. Hierfür ist das Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung noch nicht nötig.
     
  • Nach erfolgter Registrierung und formaler Prüfung erhalten Sie von uns wichtige Informationen über die einzureichenden Bewerbungsunterlagen und einen Zugang zu unserem Online-Bewerbungsportal. Der Bewerbungsschluss, zu dem Sie uns einen ausgefüllten Personalbogen, einen ausformulierten Lebenslauf sowie nach Möglichkeit Ihr Abiturzeugnis bzw. Ihre Hochschulzugangsberechtigung einreichen, ist der 7. Juli 2024.

    Wichtiger Hinweis: Sollten Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung bis zu diesem Termin noch nicht vorliegen haben, können Sie dieses Dokument nachreichen! Bitte melden Sie sich in diesem Fall kurz bei uns.

Die Endrunde des Verfahrens findet in Form eines digitalen Bewerbertags in der zweiten Septemberhälfte statt. Hierzu werden die Bewerberinnen und Bewerber nach einer Vorauswahl gesondert eingeladen.

Anmeldung zum Verfahren

Unter dem folgenden Link gelangen Sie zu unserem Portal für die Online-Registrierung zum Verfahren sowie zum Dokumentenupload für die Bewerbung um ein Stipendium im Cusanuswerk.

Online-Bewerbung

Ihre Ansprechpersonen

Dr. Jan Christoph Suntrup
Referent Auswahlverfahren für Studienanfängerinnen und Studienanfänger

Referatsassistenz:
Charlotte Schubert
Tel.: +49 (0)228 98384-47
auswahl-erstsemester@cusanuswerk.de 
Jana Hemmersbach (in Elternzeit)


Sophia Fazio
Referentin Auswahlverfahren für Studienanfängerinnen und Studienanfänger

Referatsassistenz:
Maria Schilling
Tel.: +49 (0)228 98384-27
auswahl-erstsemester@cusanuswerk.de

 

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