Auswahlverfahren für Studierende an Fachhochschulen

Für Studierende, die zu Beginn des nächsten Wintersemesters bereits mindestens ein Fachsemester an einer Fachhochschule oder Hochschule für angewandte Wissenschaften abgeschlossen und noch mindestens fünf Semester Regelstudienzeit (BA und MA) vor sich haben (Ausnahme: Sie können sich auch bewerben, wenn Sie im kommenden Wintersemester ein viersemestriges Masterstudium aufnehmen), findet einmal im Jahr ein Auswahlverfahren statt.

Zum Bewerbungsverfahren können Studierende an staatlichen oder diesen gleichgestellten Hochschulen in Deutschland, in einem EU-Mitgliedsland oder in der Schweiz zugelassen werden. Der jeweilige Studiengang muss als Vollzeitstudiengang absolviert werden. Wir ermuntern Sie ganz besonders, sich zu bewerben, wenn in Ihrer Familie ein Studium bisher nicht üblich war.

Sollten Sie ein Studium im Vereinigten Königreich oder Nordirland absolvieren, das nach dem 31.12.2020 aufgenommen wurde, so ist eine Bewerbung nicht möglich.

Studierende der Angewandten Künste (z. B. Architektur, Innenarchitektur, Graphik, Design, Film …) werden ausdrücklich zur Bewerbung ermutigt, wenn sie an einer Fachhochschule oder dieser gleichgestellten Hochschule für angewandte Wissenschaften studieren. Die Begutachtung erfolgt unter besonderer Berücksichtigung ihres künstlerischen Profils.

 

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen für die Teilnahme an dem Auswahlverfahren gegeben sein:

  • herausragende fachliche Leistungen und interdisziplinäres Interesse
  • ausgeprägtes gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein, ehrenamtliches Engagement, Kreativität, Offenheit und Reflexionsvermögen
  • Mitgliedschaft in der katholischen Kirche (für Bewerberinnen und Bewerber, die einer nicht-unierten orthodoxen oder altorientalischen Kirche angehören, ist eine Bewerbung nach Einzelfallprüfung möglich), ein gelebter christlicher Glaube und die Bereitschaft, die Kirche mitzugestalten
  • deutsche Staatsangehörigkeit; ausländische Studierende können zum Auswahlverfahren zugelassen werden, wenn sie nach § 8 Abs. 1-3 des BAföG Ausbildungsförderung erhalten können. § 61 BAföG findet ergänzend Anwendung. Bitte beachten Sie: Hier geht es um die grundsätzliche Berechtigung, Fördermittel zu beziehen, nicht darum, ob Sie persönlich aufgrund der Einkommensverhältnisse Ihrer Eltern tatsächlich BAföG erhalten oder erhalten würden!
  • Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1 (nachgewiesen durch Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife (an einer deutschen Schule erworben), DSH 2 und höher, Goethe-Zertifikat C1/ C2, Test DaF (mind. 4/5), Telk C1 Hochschule, UNICert III oder Feststellungsprüfung mit mindestens ausreichender Abschlussnote im Fach Deutsch)
  • Abitur oder Hochschulzugangsberechtigung, die zum Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschule berechtigt.
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Studierende, die einen Fachwechsel nach Beginn des 4. Hochschulsemesters vorgenommen haben, können in der Regel nicht gefördert werden. Maßgeblich bei der Prüfung ist die Einstufung in das Fachsemester im neuen Studiengang gemäß Immatrikulationsbescheinigung. Ein Fachwechsel im Masterstudium schließt eine Förderung ebenfalls aus. Ausnahmen davon sind Fachwechsel aus einem unabweisbaren Grund nach §7 Abs. 3 BAföG.
  • Studierende, die aufgrund der genannten Voraussetzungen während ihres Bachelorstudiums vom Auswahlverfahren ausgeschlossen sind, haben die Möglichkeit, sich für ein förderfähiges Masterstudium zu bewerben.

Bewerbung

Um zum Auswahlverfahren zugelassen zu werden, bewerben Sie sich über das untenstehende Online-Formular.
Alternativ können Schulen, Vertreterinnen und Vertreter aus der Hochschullehre oder der Hochschulseelsorge und Altcusanerinnen und Altcusaner Studierende für das Verfahren vorschlagen (Formulare im Downloadbereich rechts, Vorschlagsformular für Altcusaner/innen s. Interne Seiten). Selbstbewerbungen und Vorschläge sind jederzeit möglich. Sie werden im weiteren Verfahren gleichberechtigt behandelt.

Ablauf

Das Auswahlverfahren gliedert sich in zwei Teile: eine Vorauswahl von August bis Ende Oktober/Anfang November und das Hauptverfahren ab Anfang November. Studierende der Angewandten Künste werden darüber hinaus aufgefordert, ein Portfolio zusammenzustellen, das ihnen die Chance eröffnet, sich mit ihren aktuellen Projekten und Arbeitsschwerpunkten vorzustellen. Ein interdisziplinär zusammengesetztes Gremium von Hochschullehrerinnen und -lehrern sowie Vertreterinnen und Vertretern aus der Hochschulpastoral und der Geschäftsstelle des Cusanuswerks trifft auf einer Auswahlsitzung Ende März/Anfang April die Entscheidung über die Auswahl.

Ab Ende Mai verschicken wir an alle bereits registrierten und zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber per E-Mail einen Bewerberrundbrief mit detaillierten Informationen zum weiteren Verfahrensablauf.

Termine und Fristen

Anmeldeschluss für Selbstbewerbungen ist der 1. August 2024. Nach dieser Frist gestellte Anträge werden im darauffolgenden Jahr berücksichtigt. Zu Beginn der zweiten Augustwoche werden die Unterlagen für die Vorauswahl einzureichen sein.

Anmeldung zum Verfahren

Unter dem folgenden Link gelangen Sie zu unserem Portal für die Online-Registrierung zum Verfahren sowie zum Dokumentenupload für die Bewerbung um ein Stipendium im Cusanuswerk.

Online-Bewerbung

Ihre Ansprechpersonen

Stephanie Kirsch
Stellvertretende Leiterin des Referats Auswahl

Referatsassistenz:
Maria Schilling
Tel.: +49 (0)228 98384-27
maria.schilling@cusanuswerk.de


Denise Navitainuck
Referentin Auswahlverfahren für Studierende an Universitäten

Referatsassistenz:
Charlotte Schubert
Tel.: +49 (0)228 98384-47
charlotte.schubert@cusanuswerk.de


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