Bewerbungsverfahren für Studierende

Studierende können sich in vier Auswahlverfahren bewerben. Informationen zu Voraussetzungen, Ablauf und Terminen erhalten Sie hier:

Studierende an Universitäten und diesen gleichgestellten Hochschulen

Studierende, die mindestens ein Fachsemester bereits abgeschlossen haben oder die zum Sommersemester ihr Studium beginnen, können sich im Rahmen des Auswahlverfahrens für Studierende an Universitäten um ein Stipendium bewerben. Studierende der Angewandten Künste (z. B. Architektur, Innenarchitektur, Graphik, Design, Film …) werden ausdrücklich zur Bewerbung ermutigt, wenn sie an einer Kunstakademie, Universität oder dieser gleichgestellten Hochschule studieren. Die Begutachtung erfolgt unter besonderer Berücksichtigung ihres künstlerischen Profils.

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Studierende an Fachhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Das Auswahlverfahren für Studierende an Fachhochschulen richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber, die bereits an einer Fachhochschule und Hochschule für angewandte Wissenschaften studieren und das erste Fachsemester bereits abgeschlossen haben. Studierende der Angewandten Künste (z. B. Architektur, Innenarchitektur, Graphik, Design, Film …) werden ausdrücklich zur Bewerbung ermutigt, wenn sie an einer Fachhochschule oder dieser gleichgestellten Hochschule für angewandte Wissenschaften studieren. Die Begutachtung erfolgt unter besonderer Berücksichtigung ihres künstlerischen Profils.

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Studierende an Kunsthochschulen

Für Studierende der Bildenden Künste findet einmal pro Jahr ein Auswahlverfahren statt. Die Teilnahme am Auswahlverfahren erfolgt auf Vorschlag der Kunsthochschulen, an denen das Cusanuswerk jeweils durch Kontaktdozentinnen und Kontaktdozenten vertreten ist  

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Studierende an Musikhochschulen

Am Auswahlverfahren der Musikerförderung können Studierende an Musikhochschulen (inkl. Kirchenmusikhochschulen) und Universitäten mit Fachbereich Musik teilnehmen. 

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