Für Studierende, die zu Beginn des nächsten Wintersemesters bereits mindestens ein Fachsemester an einer Universität (oder dieser gleichgestellten Hochschule) abgeschlossen und noch mindestens fünf Semester Regelstudienzeit (BA und MA) vor sich haben (Ausnahme: Sie können sich auch bewerben, wenn Sie im kommenden Wintersemester ein viersemestriges Masterstudium aufnehmen), findet einmal im Jahr ein Auswahlverfahren statt.
Zum Bewerbungsverfahren können Studierende an staatlichen oder diesen gleichgestellten Hochschulen in Deutschland, in einem EU-Mitgliedsland oder in der Schweiz zugelassen werden. Der jeweilige Studiengang muss als Vollzeitstudiengang absolviert werden. Wir ermuntern Sie ganz besonders, sich zu bewerben, wenn in Ihrer Familie ein Studium bisher nicht üblich war.
Sollten Sie ein Studium im Vereinigten Königreich oder Nordirland absolvieren, das nach dem 31.12.2020 aufgenommen wurde, so ist eine Bewerbung nicht möglich.
Studierende der Angewandten Künste (z. B. Architektur, Innenarchitektur, Graphik, Design, Film …) werden ausdrücklich zur Bewerbung ermutigt, wenn sie an einer Kunstakademie, Universität oder dieser gleichgestellten Hochschule studieren. Die Begutachtung erfolgt unter besonderer Berücksichtigung ihres künstlerischen Profils.
Folgende Voraussetzungen müssen für die Teilnahme am Auswahlverfahren für Studierende an Universitäten gegeben sein:
Um zum Auswahlverfahren zugelassen zu werden, bewerben Sie sich über das untenstehende Online-Formular. Alternativ können Schulen, Vertreterinnen und Vertreter aus der Hochschullehre oder der Hochschulseelsorge und Altcusanerinnen und Altcusaner Studierende für das Verfahren vorschlagen (Formulare im Download-Bereich rechts, Vorschlagsformular für Altcusaner/innen s. Interne Seiten). Selbstbewerbungen und Vorschläge sind jederzeit möglich. Sie werden im weiteren Verfahren gleichberechtigt behandelt.
Das Auswahlverfahren gliedert sich in zwei Teile: eine Vorauswahl von August bis Ende Oktober/Anfang November und das Hauptverfahren ab Anfang November. Studierende der Angewandten Künste werden darüber hinaus aufgefordert, ein Portfolio zusammenzustellen, das ihnen die Chance eröffnet, sich mit ihren aktuellen Projekten und Arbeitsschwerpunkten vorzustellen.
Ein interdisziplinär zusammengesetztes Gremium von Hochschullehrerinnen und -lehrern sowie Vertreterinnen und Vertretern aus der Hochschulpastoral und der Geschäftsstelle des Cusanuswerks trifft auf einer Auswahlsitzung Ende März/Anfang April die Entscheidung über die Auswahl.
Ab Ende Mai verschicken wir an alle bereits registrierten und zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber per E-Mail einen Bewerberrundbrief mit detaillierten Informationen zum weiteren Verfahrensablauf.
Anmeldeschluss für Selbstbewerbungen ist der 1. August 2025. Nach dieser Frist gestellte Anträge werden im darauffolgenden Jahr berücksichtigt. Zu Beginn der zweiten Augustwoche werden die Unterlagen für die Vorauswahl einzureichen sein.
Unter dem folgenden Link gelangen Sie zu unserem Portal für die Online-Registrierung zum Verfahren sowie zum Dokumentenupload für die Bewerbung um ein Stipendium im Cusanuswerk.
Dr. Tobias Davids
Leiter des Referats Auswahl
Referatsassistenz:
Manuela Post
Tel.: +49 (0)228 98384-40
auswahl-studierende@cusanuswerk.de
Denise Navitainuck
Referentin Auswahlverfahren für Studierende an Universitäten
Referatsassistenz:
Charlotte Schubert
Tel.: +49 (0)228 98384-47
auswahl-studierende@cusanuswerk.de
Formular Vorschlag Hochschullehrer/innen
Formular Vorschlag Hochschulseelsorger/innen
Formular Hochschullehrergutachten Studienförderung (bitte nur nach Aufforderung einreichen!)