Förderung von Studierenden

 

Um den Förderungsbedarf zu ermitteln, werden – ebenso wie bei der Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) – das Einkommen und Vermögen der Stipendiatin oder des Stipendiaten, der Eltern und ggf. der Ehepartnerin oder des Ehepartners herangezogen. Die Berechnung der Stipendien erfolgt auf der Basis von Richtlinien, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) festsetzt. Sie sind nicht zurückzuzahlen.

Alle Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten – unabhängig von der Höhe des Grundstipendiums – eine monatliche Studienkostenpauschale von 300,00 Euro.

Das Cusanuswerk ermutigt seine Stipendiatinnen und Stipendiaten, ihr Studium während der Förderzeit durch einen Auslandsaufenthalt zu ergänzen, und unterstützt daher Studien, Sprachkurse, PJ-Tertiale, Famulaturen, Praktika, Studienreisen, Forschungsaufenthalte und Fachkurse im Ausland.

 

Auswahlverfahren für Studienanfänger

Hier erfahren Sie mehr über das Auswahlverfahren für Studienanfängerinnen und -anfänger an Universitäten, diesen gleichgestellten Hochschulen und Fachhochschulen.

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Auswahlverfahren für Studierende

Hier erfahren Sie mehr über das Auswahlverfahren für Studierende an Universitäten, diesen gleichgestellten Hochschulen und Fachhochschulen sowie an Kunst- und Musikhochschulen.

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