Um den Förderungsbedarf zu ermitteln, werden – ebenso wie bei der Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) – das Einkommen und Vermögen der Stipendiatin oder des Stipendiaten, der Eltern und ggf. der Ehepartnerin oder des Ehepartners herangezogen. Die Berechnung der Stipendien erfolgt auf der Basis von Richtlinien, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) festsetzt. Sie sind nicht zurückzuzahlen.
Alle Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten – unabhängig von der Höhe des Grundstipendiums – eine monatliche Studienkostenpauschale von 300,00 Euro.
Das Cusanuswerk ermutigt seine Stipendiatinnen und Stipendiaten, ihr Studium während der Förderzeit durch einen Auslandsaufenthalt zu ergänzen, und unterstützt daher Studien, Sprachkurse, PJ-Tertiale, Famulaturen, Praktika, Studienreisen, Forschungsaufenthalte und Fachkurse im Ausland.
Hier erfahren Sie mehr über das Auswahlverfahren für Studienanfängerinnen und -anfänger an Universitäten, diesen gleichgestellten Hochschulen und Fachhochschulen.
Hier erfahren Sie mehr über das Auswahlverfahren für Studierende an Universitäten, diesen gleichgestellten Hochschulen und Fachhochschulen sowie an Kunst- und Musikhochschulen.