Für seine Dissertation über „Ethische Kriterien für die medizinische Intervention in das menschliche Gehirn“ erhielt Matthias Schmidt den Preis der Universitätsgesellschaft Bonn.
In seiner Arbeit, die am Bonner Institut für Wissenschaft und Ethik entstand und von Professor Dr. Ludger Honnefelder betreut wurde, beschäftigt sich Matthias Schmidt mit dem Verhältnis von ethischer Reflexion und medizinischer Praxis. Am Beispiel der Psychoneurochirurgie und vor dem Horizont teils klassischer, teils kontemporärer ethischer Konzepte führt er aus, wie sich spezifische Kriterien und handlungsleitende Prinzipien medizinischen Handelns gewinnen lassen, die Orientierung für den Einzelfall geben können.
Vor diesem Hintergrund geht es um die Frage nach den Möglichkeiten einer anthropologisch gestützten Normenkonkretion für Eingriffe in das menschliche Gehirn. Die hier vorgelegte Kriteriologie ist offen für eine Fortschreibung im Sinne einer Forschungsethik und ermöglicht es dem Arzt, inhaltliche Momente menschlicher Existenz zu berücksichtigen und damit einer paternalistischen Lebenswertentscheidung einerseits und einem starren Rechtsformalismus andererseits zu entgehen.