Bildungsprogramm 2020/2021
Die Anmeldung zu den Bildungsveranstaltungen wird ab dem 20. April, ca. 15.00 Uhr, freigeschaltet!

Liebe Stipendiatinnen und Stipendiaten, liebe junge Altcusanerinnen und Altcusaner,

das Bildungsprogramm 2020/2021 steht ab heute, ca. 15.00 Uhr, zur Anmeldung auf unserer Homepage zur Verfügung! – Wir freuen uns, Ihnen ein umfangreiches und vielfältiges Programm präsentieren zu können, das in gemeinsamer Arbeit mit der Bildungskommission des vergangenen Jahres entstanden ist. Die Anmeldefrist für alle Veranstaltungen endet am 10. Mai 2020 (einschließlich).

Hinweise:

Die Akademieverteilung wird erst nach dem kompletten Anmeldezeitraum (bis 10. Mai 2020) vorgenommen! Die Plätze werden NICHT nach Reihenfolge der Anmeldung vergeben.

Bitte melden Sie sich nur zu Veranstaltungen an, an denen Sie von Anfang bis Ende teilnehmen können. Die E-Mail-Bestätigung zur Anmeldung nach Ausfüllen eines Anmeldeformulars ist noch keine Teilnahmebestätigung. Diese erhalten Sie von uns schnellstmöglich nach der Anmeldefrist!
 

Hier gelangen Sie zur Anmeldung.

 

Zusätzliche Informationen

Abschlussseminar:

Zur Teilnahme am Abschlussseminar sind Studierende der Studien- und Promotionsförderung kurz vor Ende ihrer Förderung sowie Altcusanerinnen und Altcusaner bis zu einem Jahr nach Ende ihrer Förderung eingeladen.
 

Ferienakademie 7 im Rahmen des Collegium Cusanum:

Wir möchten Sie besonders auf die Ferienakademie 7 mit dem Titel „Lehren. Lernen. Schule machen“ aufmerksam machen, die im Rahmen des neuen Schulkollegs des Cusanuswerks stattfindet. Das „Collegium Cusanum“ ist ein auf drei Jahre angelegtes Programm, das verschiedene Veranstaltungen und Maßnahmen zu schul- und bildungspolitischen sowie pädagogischen Themen anbieten wird. Zur Teilnahme an der Akademie sind alle Stipendiatinnen und Stipendiaten herzlich eingeladen. Cusanerinnen und Cusaner mit Bezug zur Schulbildung bzw. aus dem pädagogischen Bereich werden jedoch bevorzugt zugelassen. Wir bitten Sie, bei der Anmeldung daher kurz Ihre Motivation zur Teilnahme zu nennen bzw. Ihren Bezug zum Thema.
 
Mit dem Collegium Cusanum möchten wir einen nachhaltigen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung von Lehrerinnen und Lehrern sowie Pädagoginnen und Pädagogen leisten, die mit hoher Einsatzbereitschaft und aus christlicher Verantwortung junge Menschen fördern wollen. Nähere Informationen zum Collegium Cusanum finden Sie in Kürze auf unserer Homepage.


Bildungspflicht:
 
Bildungspflicht: Bitte behalten Sie selbst Ihre Bildungspflicht im Blick. – Die Teilnahme an einer Ferienakademie (Studienförderung) bzw. Graduiertentagung (Promotionsförderung) ist im ersten Jahr Ihrer Aufnahme und danach spätestens jedes zweite Bildungsjahr verpflichtend. Zu unserem „Bildungsjahr“ zählen nicht nur die Ferienakademien, Graduiertentagungen, der Theologische Grundkurs und das Abschlussseminar im Sommer 2020, sondern auch die Akademien im Frühjahr 2021!
 
Wenn Sie absehen können, dass Sie im zweiten Bildungsjahr in Folge keine Bildungsveranstaltung besuchen können, stellen Sie bitte bis zum Ende der Anmeldefrist (10. Mai 2020) einen formlosen, begründeten Antrag zur „Erweiterung des Zeitraums zur Erfüllung der Bildungspflicht um ein weiteres Bildungsjahr“ an Ihren betreuenden Referenten/Ihre betreuende Referentin in der Geschäftsstelle. Ein Antrag kann nur unmittelbar vor Beginn des zweiten Bildungsjahres gestellt werden. Die Geschäftsstelle entscheidet über die Bewilligung des Antrags. Wer seine Bildungspflicht nicht erfüllt, ohne einen entsprechenden Antrag gestellt zu haben, wird gegen Ende der zwei Bildungsjahre von der Geschäftsstelle kontaktiert.  
 

Anmeldung zur Sommerakademie der Werke und Bildungspflicht:

Auch mit der Sommerakademie der Begabtenförderungswerke können Sie Ihre Bildungspflicht erfüllen. Diejenigen, die sich zur Teilnahme an der Sommerakademie der Begabtenförderungswerke angemeldet und Bildungspflicht haben, melden sich bitte auch regulär für eine unserer Bildungsveranstaltungen an. Sollten Sie einen Platz bei der Sommerakademie erhalten, fällt der Platz im Rahmen des cusanischen Bildungsprogramms weg. Eine Benachrichtigung erhalten Sie Mitte Mai 2020.


Teilnahmegebühren:

Die Höhe der Teilnahmegebühren finden Sie in den Hinweisen für Stipendiatinnen und Stipendiaten (Interne Seiten) bzw. auf unserer Homepage unter Allgemeine Hinweise zur Anmeldung am Bildungsprogramm.  
 
Corona-Pandemie:

Aufgrund der aktuellen Situation wegen der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 ist noch nicht absehbar, ob eine Durchführung aller Bildungsveranstaltungen im Sommer und Herbst 2020 sowie Frühjahr 2021 tatsächlich – wie geplant – gewährleistet werden kann. Wir hoffen sehr, dass die Veranstaltungen stattfinden können und planen daher alle Bildungsveranstaltungen regulär. Dabei richten wir uns nach den Vorgaben des Bundes und der Regierungen der Länder sowie den Empfehlungen der zuständigen Behörden, wie dem Robert-Koch-Institut (RKI). Sollten bundesländerspezifische und/oder bundesweite Regelungen oder Vorgaben des RKI dazu führen, dass wir eine Veranstaltung absagen müssen, zu der Sie fristgemäß angemeldet waren, gilt Ihre Bildungspflicht in diesem Jahr selbstverständlich als erfüllt und der jeweilige Teilnahmebeitrag wird nicht erhoben. Wir werden alle Angemeldeten über Absagen jeweils so zeitnah informieren, wie es aufgrund der aktuellen Lage möglich ist.
 
Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen in Verbindung mit der Corona-Pandemie von einer Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung absehen müssen, bitten wir Sie ggf. bereits während der Anmeldephase einen Antrag auf Dispens bei Ihrem Referenten/Ihrer Referentin zu stellen.

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