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Das Auswärtige Amt hat am 17.03.2020 eine weltweite Warnung für nichtnotwendige oder touristische Reisen ausgesprochen. Seit dem 1. Oktober 2020 gelten dabei wieder länderspezifische Reise- und Sicherheitshinweise.
Für einige Mitgliedsstaaten der EU, Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein und das Vereinigte Königreich wurde die Reisewarnung ab dem 15.06.2020 aufgehoben. Es gelten individuelle Reisehinweise. Sie sollten daher weiterhin Ihre Reisetätigkeiten beschränken. Dies gilt auch für Studien- und forschungsbezogene Reisen, auch solche, die Sie in Ihrem Gastland oder von dort aus geplant haben.
Solange Reisewarnungen bestehen, werden Bewilligungen von Auslandsaufenthalten nur unter Vorbehalt ausgesprochen.
Auslandsaufenthalte ab Oktober 2020 werden unter folgenden Bedingungen bewilligt:
Reine Online-Vorhaben werden nur bewilligt, wenn die Gastinstitution geschlossen ist und das Online-Angebot als vollständiges Äquivalent des Präsenzangebotes anzusehen ist. . In diesem Sinne äquivalente Online-Vorhaben können auch bei bestehender Reisewarnung gefördert werden. Förderfähig sind hier im Wesentlichen die anfallenden (Studien-)Gebühren. Sobald die Umstellung auf Präsenzformate erfolgt und sofern keine Reisewarnungen bestehen, ist die Ausreise ins Zielland für die weitere Förderung obligatorisch.
Im Falle eines kurzfristigen Nichtantritts oder einer kurzfristigen verfrühten Rückreise können nicht stornierbare Kosten nicht erstattet werden. Bitte wägen Sie daher bei allen Reisezielen ab, bevor Sie finanzielle Verbindlichkeiten eingehen, ob Ihr Reiseplan gemäß der zu erwartenden Entwicklung der COVID-19-Pandemie möglich erscheint oder nicht. Wenn eine hohe Gefahr des Abbruchs oder der Quarantäne gegeben ist, bitten wir Sie, auf die Reise zu verzichten bzw. diese zu verschieben. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihren Planungen die aktuellen Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes, Quarantänebestimmungen vor Ort und die persönlichen und finanziellen Risiken, die mit einer möglichen Verschlechterung der pandemischen Lage einhergehen (einschließlich der Qualität und Kapazitäten des Gesundheitssystems des Gastlandes, Risiko der Schließung von Wohnheimen und Hotels etc.).
Bitte informieren Sie uns unverzüglich über Änderungen Ihres Vorhabens.
Bitte beachten Sie die Regelungen in diesem Dokument.