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Das Cusanuswerk kann ausländische Studierende nur dann fördern, wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben sind:
Bitte beachten Sie: Hier geht es um die grundsätzliche Berechtigung hinsichtlich Ihres Studiengangs, Fördermittel zu beziehen, nicht darum, ob Sie persönlich aufgrund der Einkommensverhältnisse Ihrer Eltern tatsächlich BAföG erhalten oder erhalten würden!
Auch im Falle besonderer sozialer oder wirtschaftlicher Bedürftigkeit lassen es die uns aufgegebenen Richtlinien nicht zu, von den genannten Voraussetzungen abzuweichen und andere als die genannten formalen Kriterien zur Grundlage der Zulassungsentscheidung zum Auswahlverfahren zu nehmen.
Nähere Informationen zu den einzelnen Bewerbungsverfahren finden Sie hier:
Für ausländische Promovierende gilt:
Bewerberinnen und Bewerber aus einem Entwicklungs- oder Schwellenland Afrikas, Asiens, des Nahen und Mittleren Ostens oder Lateinamerikas sowie aus Osteuropa wenden sich bitte zunächst an den Katholischen Akademischen Ausländerdienst (www.kaad.de), der hierfür spezielle Programme anbietet. Eine Bewerbung beim Cusanuswerk ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn der KAAD bestätigt, dass dort aus formalen Gründen keine Bewerbung möglich ist. Weitere Voraussetzungen für eine Bewerbung beim Cusanuswerk sind:
Nähere Informationen zur Bewerbung finden Sie hier: