Das Auswahlverfahren für Studierende an Musikhochschulen findet einmal im Jahr statt. Es richtet sich an Studierende in Studiengängen mit eindeutig musikalischem Schwerpunkt. Dazu zählen die Studiengänge der Künstlerischen Ausbildung (Gesang, instrumentale Fächer, Tanz), ebenso wie Gesangs-, Instrumental- oder Tanzpädagogik, Schulmusik, Kirchenmusik, Tonmeister, Dirigieren und Komposition. Wir ermuntern Sie ganz besonders, sich zu bewerben, wenn in Ihrer Familie ein Studium bisher nicht üblich war.
Studierende in Fachbereichen der Darstellenden Kunst oder in Studiengängen, die keinen eindeutig musikalischen Schwerpunkt haben (z. B. Musikwissenschaften, Kulturmanagement etc.), nehmen an den Auswahlverfahren für Studierende an Universitäten teil, auch wenn sie ihr Fach an einer Musikhochschule studieren.
Folgende Voraussetzungen müssen für die Teilnahme an dem Auswahlverfahren für Studierende an Musikhochschulen gegeben sein:
Um die spezifische künstlerische Begabung der Bewerberinnen und Bewerber in einem fairen Fachconcours beurteilen zu können, muss zum Beginn des Auswahlverfahrens entweder mindestens ein Fachsemester an der Hochschule oder ein zweisemestriges Jungstudium abgeschlossen sein. Sie müssen mindestens ab dem kommenden Wintersemester an einer Hochschule immatrikuliert sein und noch fünf Semester Regelstudienzeit vor sich haben (Ausnahme: Sie können sich auch bewerben, wenn Sie im kommenden Wintersemester ein viersemestriges Masterstudium aufnehmen).
Studierende an Konservatorien oder Musikakademien können leider nicht zu unseren Auswahlverfahren zugelassen werden, wenn diese keinen Hochschulstatus haben, was bedeutet, dass Studierende dieser Bildungseinrichtungen zwar Schüler-BAFöG, aber kein Studierenden-BAföG beantragen können. Zum Teil bestehen jedoch Kooperationsverträge zwischen Konservatorien/Musikakademien und Musikhochschulen. Erkundigen Sie sich bitte im Zweifelsfall an Ihrem Konservatorium/Ihrer Musikakademie, ob Sie berechtigt sind, Studierenden-BAföG zu beantragen.
Um zum Auswahlverfahren zugelassen zu werden, bewerben Sie sich über das untenstehende Online-Formular. Alternativ können Schulen, Vertreterinnen und Vertreter aus der Hochschullehre oder der Hochschulseelsorge und Altcusanerinnen und Altcusaner Studierende für das Verfahren vorschlagen (Formulare im Downloadbereich rechts, Vorschlagsformular für Altcusaner/innen s. Interne Seiten).
Selbstbewerbungen und Vorschläge sind jederzeit möglich. Sie werden im weiteren Verfahren gleichberechtigt behandelt.
Das Auswahlverfahren gliedert sich in zwei Teile: eine Vorauswahl anhand schriftlicher Unterlagen (ausführlicher Lebenslauf, Leistungsnachweise aus dem Studium, zwei Fachgutachten) jeweils bis Ende Oktober und das Hauptverfahren ab November. Dabei laden wir Sie zu zwei Vorstellungsgesprächen und zu einem Vorspiel an der Musikhochschule Köln ein. Eine Fachjury von Musikhochschullehrerinnen und -lehrern sowie Vertreterinnen und Vertretern aus der Hochschulpastoral und der Geschäftsstelle des Cusanuswerks trifft auf einer Auswahlsitzung im Anschluss an die Vorspieltage Ende Februar/Anfang März die Entscheidung über die Auswahl.
Ab Ende Juni verschicken wir an alle bereits registrierten und zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber per E-Mail einen Bewerberrundbrief mit detaillierten Informationen zum weiteren Verfahrensablauf.
Anmeldeschluss für Selbstbewerbungen ist der 1. August 2024. Nach dieser Frist gestellte Anträge werden im darauffolgenden Jahr berücksichtigt. Zu Beginn der zweiten Augustwoche 2024 werden die Unterlagen für die Vorauswahl einzureichen sein.
Unter dem folgenden Link gelangen Sie zu unserem Portal für die Online-Registrierung zum Verfahren sowie zum Dokumentenupload für die Bewerbung um ein Stipendium im Cusanuswerk.
Mit dem Maria-Ladenburger-Förderpreis werden alle zwei Jahre vier herausragende Musikerinnen und Musiker im Rahmen eines Preisträgerkonzerts ausgezeichnet. Erstmals vergeben wurde der Preis im Jahr 2020.
Bewerben können sich alle Stipendiatinnen und Stipendiaten der Musikerförderung des Cusanuswerks, die mindestens einen Bachelor-Abschluss erworben haben.
Dr. Sebastian Kirschner
Referent Auswahlverfahren für Studierende an Musikhochschulen
Referatsassistenz:
Andrea Reinelt
Tel.: +49 (0)228 98384-33
andrea.reinelt@cusanuswerk.de
Frederike Weeber
Referentin Auswahlverfahren für Studierende an Musikhochschulen
Referatsassistenz:
Andrea Reinelt
Tel.: +49 (0)228 98384-33
andrea.reinelt@cusanuswerk.de