Das Cusanuswerk kann ausländische Studierende nur dann fördern, wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben sind:
- Das Bekenntnis zum christlichen Glauben katholischer Konfession. Für Bewerberinnen und Bewerber, die einer nicht-unierten, orthodoxen oder altorientalischen Kirche angehören, ist eine Bewerbung nach Einzelprüfung möglich.
- Deutlich überdurchschnittliche Leistungen im jeweiligen Studienfach.
- Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1 (nachgewiesen durch Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife (an einer deutschen Schule erworben), DSH 2 und höher, Goethe-Zertifikat C1/ C2, Test DaF (mind. 4/5), Telk C1 Hochschule, UNICert III oder Feststellungsprüfung mit mindestens ausreichender Abschlussnote im Fach Deutsch).
- Sie gehören zu dem in § 8 Abs. 1-3 des BAföG genannten Personenkreis und sind berechtigt, in Deutschland finanzielle Ausbildungsförderung zu beziehen. (Studienort muss in diesem Fall wiederum Deutschland sein.) Diese Voraussetzungen erfüllen in der Regel alle Bildungsinländer und in Deutschland daueraufenthaltsberechtigte Personen sowie anerkannte Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte. Geduldete erfüllen die Voraussetzungen erst nach einer 15-monatigen Wartefrist. § 61 BAföG findet ergänzend Anwendung.
Bitte beachten Sie: Hier geht es um die grundsätzliche Berechtigung hinsichtlich Ihres Studiengangs, Fördermittel zu beziehen, nicht darum, ob Sie persönlich aufgrund der Einkommensverhältnisse Ihrer Eltern tatsächlich BAföG erhalten oder erhalten würden!
Auch im Falle besonderer sozialer oder wirtschaftlicher Bedürftigkeit lassen es die uns aufgegebenen Richtlinien nicht zu, von den genannten Voraussetzungen abzuweichen und andere als die genannten formalen Kriterien zur Grundlage der Zulassungsentscheidung zum Auswahlverfahren zu nehmen.
Nähere Informationen zu den einzelnen Bewerbungsverfahren finden Sie hier:
Bewerbung für Studienanfänger
Bewerbung für Studierende
Für ausländische Promovierende gilt:
Bewerberinnen und Bewerber aus einem Entwicklungs- oder Schwellenland Afrikas, Asiens, des Nahen und Mittleren Ostens oder Lateinamerikas sowie aus Osteuropa wenden sich bitte zunächst an den Katholischen Akademischen Ausländerdienst (www.kaad.de), der hierfür spezielle Programme anbietet. Eine Bewerbung beim Cusanuswerk ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn der KAAD bestätigt, dass dort aus formalen Gründen keine Bewerbung möglich ist. Weitere Voraussetzungen für eine Bewerbung beim Cusanuswerk sind:
- Zulassung zur Promotion oder zu einem forschungsorientierten Aufbaustudium an einer staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland. Eine Förderung von ausländischen Promovierenden im Ausland sind nicht möglich.
- Deutschkenntnisse sollten mindestens auf dem Niveau C1 vorhanden sein (nachgewiesen durch Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife (an einer deutschen Schule erworben), DSH 2 und höher, Goethe-Zertifikat C1/ C2, Test DaF (mind. 4/5), Telk C1 Hochschule, UNICert III oder Feststellungsprüfung mit mindestens ausreichender Abschlussnote im Fach Deutsch).
Nähere Informationen zur Bewerbung finden Sie hier:
Bewerbung für Promovierende