Informationen zur Anmeldung

Allgemeine Hinweise

Bitte entscheiden Sie sich nur für solche Veranstaltungen, an denen Sie die gesamte Veranstaltungszeit hindurch teilnehmen können. Eine verspätete Anreise oder frühere Abreise ist grundsätzlich nicht möglich.

Die Anmeldung zu unseren Bildungsveranstaltungen ist verbindlich. Bei Abmeldungen später als sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung werden die Teilnehmerbeiträge grundsätzlich nicht mehr rückerstattet. Gegebenenfalls ist zudem die Differenz zu anfallenden Stornogebühren des Tagungshauses von Ihnen zu tragen. Eine Ausnahme ist im Krankheitsfall bei Vorlage eines ärztlichen Attests möglich.

Das Cusanuswerk erwartet von seinen Stipendiatinnen und Stipendiaten ein besonderes Interesse an der ideellen Förderung und eine aktive Teilnahme am Bildungsprogramm. Grundsätzlich ist die Teilnahme an einer Ferienakademie (oder als Doktorand/in an einer Graduiertentagung) in jedem zweiten Förderjahr verpflichtend. Für Auszubildende ist die Teilnahme an acht Veranstaltungstagen innerhalb von zwei Jahren verpflichtend. In begründeten Fällen bestehen Dispensmöglichkeiten. Wer absehen kann, dass er im zweiten Bildungsjahr in Folge keine Ferienakademie oder Graduiertentagung (oder vergleichbare Veranstaltung zur Erfüllung der Bildungspflicht) besuchen kann, hat die Möglichkeit, die Erweiterung des Zeitraums zur Erfüllung der Bildungspflicht um ein Bildungsjahr formlos zu beantragen. Dazu wird ein kurzer Antrag mit Begründung an den betreuenden Referenten / die betreuende Referentin gestellt. Die Antragstellung ist bis zum Ende des jeweiligen Bildungsjahres (März) jederzeit möglich. Im Antrag führen Sie bitte kurz aus, warum die Teilnahme an den Formaten zur Erfüllung der Bildungspflicht spätestens im zweiten Bildungsjahr in Folge nicht möglich ist/war bzw. welche Veranstaltung Sie stattdessen besucht haben oder wie Sie sich stattdessen im Cusanuswerk engagiert haben. Wer nach 24 Monaten an keiner Akademie teilgenommen hat (ohne Dispens), scheidet aus der Förderung aus (s. dazu auch die „Hinweise für Stipendiatinnen und Stipendiaten“, die Sie auf den Internen Seiten finden). Für Auszubildende fallen aufgrund der Pilotförderung „Begabter Auszubildende und Fachkräfte in der Förderung der Begabtenförderungswerke“ (BAFF) keine Teilnehmerbeiträge für Ferienakademien und die Jahrestagung an.

Damit Sie Ihre Anreise möglichst frühzeitig organisieren können, beachten Sie bitte den Beginn der jeweiligen Veranstaltung:

  • Ferienakademien beginnen für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Regel mittwochs.
  • Zu den Graduiertentagungen bitten wir die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, mittwochs bis 18 Uhr anzureisen.
  • Neuaufgenommenen Stipendiatinnen und Stipendiaten empfehlen wir, sich zur Einführungsveranstaltung (Anfang Januar oder im Rahmen der Jahrestagung) anzumelden.

 

Teilnehmerbeiträge

Bezüglich der Teilnehmerbeiträge gilt folgende Regelung:

Auslandsakademien:

  • Gebühren: s. gesonderte Ausschreibungen


Einführungswochenende/Einführungstag vor der Jahrestagung:

  • Der Teilnahmebeitrag liegt bei 70,00 Euro.
  • Wer mit Kind und Betreuungsperson teilnimmt, zahlt zusätzlich 55,00 Euro.
  • Findet der Einführungstag vor der Jahrestagung statt, wird keine gesonderte Teilnahmegebühr erhoben.


Fachschaften:

  • Eigenbeitrag für Cusanerinnen und Cusaner für eine dreitägige Fachschaftstagung: 65,00 Euro
  • Eigenbeitrag für Cusanerinnen und Cusaner für eine viertägige Fachschaftstagung: 80,00 Euro
  • Eigenbeitrag für Altcusanerinnen und Altcusaner für eine dreitägige Fachschaftstagung: 185,00 Euro
  • Eigenbeitrag für Altcusanerinnen und Altcusaner für eine viertägige Fachschaftstagung: 230,00 Euro
  • Altcusanerinnen und Altcusaner mit geringfügigem Einkommen können zu den gleichen Bedingungen wie die in der Förderung befindlichen Cusanerinnen und Cusaner teilnehmen. Wenden Sie sich dazu bitte vorab an die Fachschaftsleitung.


Ferienakademien:

  • Reguläre Akademie, 9 Tage: 210,00 Euro
  • Verkürzte Akademie, 7 Tage: 165,00 Euro
  • Verlängerte Akademie, 11 Tage: 230,00 Euro
  • Wer mit Kind und Betreuungsperson teilnimmt, zahlt zusätzlich 165,00 Euro (bei einer 9-tägigen Akademie) bzw. 130,00 Euro (bei einer 7-tägigen Akademie) 


Graduiertentagungen:

  • Reguläre Graduiertentagung, 4 Tage: 95,00 Euro
  • Wer mit Kind und Betreuungsperson anreist, zahlt zusätzlich 75,00 Euro


Abschluss-Seminar:

  • 140,00 Euro
  • Wer mit Kind und Betreuungsperson anreist, zahlt zusätzlich 110,00 Euro


Theologischer Grundkurs:

  • 165,00 Euro
  • Wer mit Kind und Betreuungsperson teilnimmt, zahlt zusätzlich 130,00 Euro


Jahrestagung:

  • Für Stipendiatinnen und Stipendiaten: 70,00 Euro
  • Für Altcusanerinnen und Altcusaner: 180,00 Euro – für die Teilnahme an der gesamten Tagung oder an Teilen der Veranstaltung. Sie erhalten vor Ort einen Gebühren-Erstattungsbogen.
  • Altcusanerinnen und Altcusaner mit geringfügigem / noch keinem Einkommen können zu den gleichen Bedingungen wie die in der Förderung befindlichen Cusanerinnen und Cusaner teilnehmen. Geben Sie dies bitte an entsprechender Stelle im Anmeldeformular zur Jahrestagung an. 

 

Die Teilnehmerbeiträge für das Einführungswochenende, Ferienakademien, Graduiertentagungen, Abschluss-Seminare, Workshops und die Jahrestagung sowie für die Veranstaltungen des Geistlichen Programms werden aus organisatorischen Gründen per Lastschrift von der Geschäftsstelle eingezogen. Hierfür benötigen wir die schriftliche Erklärung des Kontoinhabers, um die nach bestätigter Anmeldung jeweils fälligen Teilnehmerbeiträge von dessen Bankverbindung abbuchen zu können. Das dazu notwendige Formular steht im internen Bereich unserer Homepage zum Ausdruck zur Verfügung. Wir bitten, das vom Kontoinhaber ausgefüllte und unterschriebene Formular im Original per Post an uns zu senden.

Um die finanzielle Belastung aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei den Fahrtkosten unabhängig vom Wohnort gleich zu verteilen, werden die durchschnittlichen Kosten errechnet und die Differenz zwischen real entstandenen und durchschnittlichen Fahrtkosten vor Ort ausgeglichen (das entsprechende Dokument zur Fahrtkostenumlage bei cusanischen Bildungsveranstaltungenfinden Sie auf den Internen Seiten). Wir bitten daher im Interesse aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer darauf zu achten, dass die finanziell günstigste Anreisemöglichkeit gewählt wird und nach Möglichkeit Fahrgemeinschaften gebildet werden.

Teilnahme mit Kindern

Wenn Sie mit Kind(ern) zu einer Bildungsveranstaltung kommen möchten, bitten wir Sie, mit einer zusätzlichen Betreuungsperson anzureisen. Bitte stimmen Sie die Einzelheiten mit dem jeweiligen Leiter / der Leiterin der Veranstaltung ab. Die Betreuungsperson zahlt den oben genannten Teilnehmerbeitrag.

Barrierefreiheit

Wir bemühen uns, alle Bildungsveranstaltungen in Häusern durchzuführen, die barrierefei sind. Leider können wir dies noch nicht vollumfänglich gewährleisten. Bitte informieren Sie sich daher über die Tagungshäuser und die baulichen Gegebenheiten über eigene Recherche oder kontaktieren Sie uns.

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Assistenzbedarf haben, können Sie selbstverständlich eine Person mitanmelden. Die Gebühr für die Assistenz beträgt 165,00 Euro bei längeren Ferienakademien, 130,00 Euro bei kürzeren Ferienakademien und dem Theologischen Grundkurs, 110,00 Euro beim Abschluss-Seminar, 75,00 Euro bei den Graduiertentagungen und 55,00 Euro beim Einführungswochenende.

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