Informationen zur Anmeldung

Allgemeine Hinweise

Bitte entscheiden Sie sich nur für solche Veranstaltungen, an denen Sie die gesamte Veranstaltungszeit hindurch teilnehmen können. Eine verspätete Anreise oder frühere Abreise ist grundsätzlich nicht möglich.

Die Anmeldung zu unseren Bildungsveranstaltungen ist verbindlich. Bei Abmeldungen später als sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung werden die Teilnehmerbeiträge grundsätzlich nicht mehr rückerstattet. Gegebenenfalls ist zudem die Differenz zu anfallenden Stornogebühren des Tagungshauses von Ihnen zu tragen. Eine Ausnahme ist im Krankheitsfall bei Vorlage eines ärztlichen Attests möglich.

Das Cusanuswerk erwartet von seinen Stipendiatinnen und Stipendiaten ein besonderes Interesse an der ideellen Förderung und eine aktive Teilnahme am Bildungsprogramm. Grundsätzlich ist die Teilnahme an einer Ferienakademie (oder als Doktorand/in an einer Graduiertentagung) in jedem Förderjahr verpflichtend. Dispensmöglichkeiten bestehen nur in begründeten Fällen; ein Dispens muss zum Zeitpunkt der Anmeldung zu den Bildungsveranstaltungen im April eines Jahres an den betreuenden Referenten/an die betreuende Referentin gerichtet werden. Wer nicht teilnehmen kann, sollte sein Interesse durch Teilnahme an anderen Veranstaltungen oder durch die Übernahme cusanischer Aufgaben zeigen. Wer nach 24 Monaten an keiner Akademie teilgenommen hat (ohne Dispens), scheidet aus der Förderung aus (s. dazu auch die Hinweise für Stipendiatinnen und Stipendiaten, die Sie auf den Internen Seiten finden).  

Damit Sie Ihre Anreise möglichst frühzeitig organisieren können, beachten Sie bitte den Beginn der jeweiligen Veranstaltung:

  • Ferienakademien beginnen für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Regel montags.
  • Zu den Graduiertentagungen bitten wir die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, mittwochs bis 18 Uhr anzureisen. Ausnahme: Lange Graduiertentagungen beginnen an anderen Wochentagen. Bitte beachten Sie dazu die Angaben bei der jeweiligen Veranstaltung.
  • Neuaufgenommenen Stipendiatinnen und Stipendiaten empfehlen wir, sich auch zum Einführungstag anzumelden, der jeweils einen Tag vor der Jahrestagung beginnt.

 

Teilnehmerbeiträge (ab dem 1. April 2024)

Bezüglich der Teilnehmerbeiträge gilt folgende Regelung:

Auslandsakademien:

  • Gebühren: s. gesonderte Ausschreibungen


Einführungswochenende/Einführungstag vor der Jahrestagung:

  • Der Teilnahmebeitrag liegt bei 60,00 Euro.
  • Wer mit Kind und Betreuungsperson teilnimmt, zahlt zusätzlich 50,00 Euro. 
  • Findet der Einführungstag vor der Jahrestagung statt, wird keine gesonderte Teilnahmegebühr erhoben.


Fachschaften:

  • Eigenbeitrag für Cusanerinnen und Cusaner für eine dreitägige Fachschaftstagung: 60,00 Euro
  • Eigenbeitrag für Cusanerinnen und Cusaner für eine viertägige Fachschaftstagung: 70,00 Euro
  • Eigenbeitrag für Altcusanerinnen und Altcusaner für eine dreitägige Fachschaftstagung: 170,00 Euro
  • Eigenbeitrag für Altcusanerinnen und Altcusaner für eine viertägige Fachschaftstagung: 210,00 Euro
  • Altcusanerinnen und Altcusaner mit geringfügigem Einkommen (geringer als Höhe des Promotionsförderungssatzes (<1.350 €)) können zu den gleichen Bedingungen wie die in der Förderung befindlichen Cusanerinnen und Cusaner teilnehmen. Wenden Sie sich dazu bitte vorab an die Fachschaftsleitung.


Ferienakademien:

  • Reguläre Akademie, 12 Tage: 200,00 Euro
  • Verkürzte Akademie, 10 Tage: 180,00 Euro
  • Wer mit Kind und Betreuungsperson teilnimmt, zahlt zusätzlich 140,00 Euro


Graduiertentagungen:

  • Reguläre Graduiertentagung, 5 Tage: 80,00 Euro
  • Verlängerte Graduiertentagung, 7 Tage: 120,00 Euro
  • Wer mit Kind und Betreuungsperson anreist, zahlt zusätzlich 70,00 Euro


Abschluss-Seminar:

  • 120,00 Euro
  • Wer mit Kind und Betreuungsperson anreist, zahlt zusätzlich 70,00 Euro


Theologischer Grundkurs:

  • 180,00 Euro
  • Wer mit Kind und Betreuungsperson teilnimmt, zahlt zusätzlich 140,00 Euro


Jahrestagung:

  • Für Stipendiatinnen und Stipendiaten: 60,00 Euro
  • Für Altcusanerinnen und Altcusaner: 160,00 Euro – für die Teilnahme an der gesamten Tagung oder an Teilen der Veranstaltung. Sie erhalten vor Ort einen Gebühren-Erstattungsbogen.
  • Altcusanerinnen und Altcusaner mit geringfügigem / noch keinem Einkommen können zu den gleichen Bedingungen wie die in der Förderung befindlichen Cusanerinnen und Cusaner teilnehmen. Hierfür benötigen wir eine gesonderte Beantragung zeitnah mit der Anmeldung zur Jahrestagung an jahrestagung@cusanuswerk.de, Betreff: Teilnahme AC wie Studierende.

 

Die Teilnehmerbeiträge für das Einführungswochenende, Ferienakademien, Graduiertentagungen, Abschluss-Seminare, Workshops und die Jahrestagung sowie für die Veranstaltungen des Geistlichen Programms werden aus organisatorischen Gründen per Lastschrift von der Geschäftsstelle eingezogen. Hierfür benötigen wir die schriftliche Erklärung des Kontoinhabers, um die nach bestätigter Anmeldung jeweils fälligen Teilnehmerbeiträge von dessen Bankverbindung abbuchen zu können. Das dazu notwendige Formular steht im internen Bereich unserer Homepage zum Ausdruck zur Verfügung. Wir bitten, das vom Kontoinhaber ausgefüllte und unterschriebene Formular im Original per Post an uns zu senden.

Um die finanzielle Belastung aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei den Fahrtkosten unabhängig vom Wohnort gleich zu verteilen, werden die durchschnittlichen Kosten errechnet und die Differenz zwischen real entstandenen und durchschnittlichen Fahrtkosten vor Ort ausgeglichen (das entsprechende Dokument zur Fahrtkostenumlage bei cusanischen Bildungsveranstaltungenfinden Sie auf den Internen Seiten). Wir bitten daher im Interesse aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer darauf zu achten, dass die finanziell günstigste Anreisemöglichkeit gewählt wird und nach Möglichkeit Fahrgemeinschaften gebildet werden.

Teilnahme mit Kindern

Wenn Sie mit Kind(ern) zu einer Bildungsveranstaltung kommen möchten, bitten wir Sie, mit einer zusätzlichen Betreuungsperson anzureisen. Bitte stimmen Sie die Einzelheiten mit dem jeweiligen Leiter / der Leiterin der Veranstaltung ab. Die Betreuungsperson zahlt den oben genannten Teilnehmerbeitrag.

Wenn zu einer Veranstaltungen mehrere Teilnehmer/innen mit Kindern angemeldet sind und eine zusätzliche Betreuungsunterstützung notwendig wird, ist es nach Rücksprache mit der Akademieleitung möglich, dass das Cusanuswerk eine externe Kinderbetreuung organisiert.

Barrierefreiheit

Wir bemühen uns, alle Bildungsveranstaltungen in Häusern durchzuführen, die barrierefei sind. Leider können wir dies noch nicht vollumfänglich gewährleisten. Bitte informieren Sie sich daher über die Tagungshäuser und die baulichen Gegebenheiten über eigene Recherche oder kontaktieren Sie uns.

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Assistenzbedarf haben, können Sie selbstverständlich eine Person mitanmelden. Die Gebühr für die Assistenz beträgt 140,00 Euro bei Ferienakademien und dem Theologischen Grundkurs, 70,00 Euro beim Abschluss-Seminar wie auch bei den Graduiertentagungen und 50,00 Euro beim Einführungswochenende.

Zum Seitenanfang