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Um der weiteren Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 entgegenzuwirken, hat das Cusanuswerk eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. Das Cusanuswerk orientiert sich dabei an den Empfehlungen der zuständigen Behörden wie dem Robert-Koch-Institut und den Empfehlungen der Regierungen im Land NRW und im Bund.
Herzlich möchten wir Sie, liebe Cusanerinnen, liebe Cusaner, ermutigen, sich bei uns zu melden; vor allem auch dann, wenn Sie, etwa durch Krankheit, Arbeitslosigkeit oder erhebliche Einkommensausfälle in Ihrem familiären Umfeld, persönlich oder wirtschaftlich in eine Krisensituation geraten sind. Wir wollen gemeinsam nach Lösungen suchen und auf unbürokratische Weise helfen. Bitte halten Sie gerade jetzt auch Kontakt in Ihren Hochschulgruppen und mit Ihren Vertrauensdozentinnen und Vertrauensdozenten und unterstützen Mitglieder der Hochschulgruppe und andere Menschen in Ihrem Umfeld, die Hilfe benötigen.
Regelungen für Veranstaltungen des Cusanuswerks
Wir orientieren uns bei der Durchführung der Veranstaltungen an den aktuell gültigen Coronaschutzverordnungen.
Regelungen für die Auslandsförderung
Bitte beachten Sie folgende Regelungen, wenn Sie einen Auslandsaufenthalt planen, sich gerade im Ausland befinden oder Ihr Auslandsaufenthalt unmittelbar bevorsteht.
Regelungen für die Studien- und Promotionsförderung im Inland
Bitte beachten Sie folgende Regelungen zu pandemiebedingten Schließungen von Ausbildungsstätten. Ihre erste Ansprechperson bei coronabedingten Schwierigkeiten ist Ihr(e) betreuende(r) Referent(in).
Wie gewohnt sind wir per E-Mail für Sie erreichbar. Die Durchwahl aller Ansprechpersonen in der Geschäftsstelle finden Sie auf unserer Mitarbeiterseite.