Kontakt
Dr. Christiane Grosch
Projektleiterin Karriereförderprogramm
Cusanuswerk
christiane.grosch
cusanuswerk.de
Sekretariat:
Sabine Simoncelli
Tel.: +49 (0)228/ 98 38 4-35
sabine.simoncelli
cusanuswerk.de
Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind Stipendiatinnen und Ehemalige der Begabtenförderwerke des Bundes (vgl. www.stipendiumplus.de). Formale Voraussetzung ist der geplante Abschluss des Studiums bzw. der Promotion in maximal sechs Monaten. Für berufstätige Bewerberinnen gilt: Der Berufseinstieg sollte zum Zeitpunkt der Bewerbung möglichst nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Einsendeschluss für Bewerbungen für die dritte Runde des Karriereförderprogramms ist der 1. März 2011.
Wie finde ich eine Mentorin oder einen Mentor?
Wie finde ich eine Mentorin oder einen Mentor?
Der beste Weg zu einer erfolgreichen und nachhaltigen Mentoring-Beziehung ist Eigeninitiative. Wir fordern Sie daher nachdrücklich auf, selbst eine Mentorin oder einen Mentor zu suchen. Überlegen Sie sich, wer (fachlich, karrieretechnisch, persönlich,...) am besten zu Ihnen passen könnte. Bitte treten Sie dann selbst an Ihre Wunschmentorin / Ihren Wunschmentor heran. Gerne unterstützen wie Sie bei dieser Aufgabe und bieten die Möglichkeit einer persönlichen Beratung an.
Teilnahmebeitrag und Kosten
Teilnahmebeitrag und Kosten
Die Nachwuchskräfte beteiligen sich mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 250 Euro an den Kosten des Karriereförderprogramms. Es ist möglich, den Betrag in zwei Raten zu zahlen. Im Unkostenbeitrag enthalten sind die Teilnahme an den Seminaren sowie die Kosten für Unterbringung und Verpflegung.
Wir übernehmen Ihre Fahrtkosten zu den Veranstaltungen, sofern sie den Preis einer Fahrkarte (2. Klasse) der Deutschen Bahn AG nicht oder nur geringfügig übersteigen. Nutzen Sie bei der Bestellung Ihrer Tickets am Schalter bitte die Großkundennummer des Cusanuswerks und greifen Sie auch auf die Sparpreise zurück. Bitte beachten Sie, dass Sie nur diesen reduzierten Betrag bei uns abrechnen können. Taxikosten werden für die Mentees nicht übernommen. Bei der Anreise mit dem eigenen PKW wird eine Kilometerpauschale erstattet, die bei Bedarf erfragt werden kann. Flugreisekosten können nur im Ausnahmefall erstattet werden. Hier gilt eine Obergrenze, die wir auf Nachfrage gerne mitteilen.
Die Kosten der Anreise aus dem Ausland werden übernommen, sofern sie unter der Obergrenze bleiben, die bei Bedarf erfragt werden kann. Unkosten, die durch den Kontakt zu Ihrer Mentorin / Ihrem Mentor anfallen (Telefonate, Porto etc.), werden nicht übernommen.
