Kontakt
Dr. Susanne Schaefer
Projektleiterin Karriereförderprogramm
Cusanuswerk
susanne.schaefer(at)cusanuswerk.de
Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind Stipendiatinnen und Ehemalige der Begabtenförderwerke des Bundes (vgl. www.stipendiumplus.de). Formale Voraussetzung ist der geplante Abschluss des Studiums bzw. der Promotion in maximal sechs Monaten bzw das Erreichen des Abschlusses vor längstens zwölf Monaten. Einsendeschluss für Bewerbungen für die Zweite Runde des Karriereförderprogramms ist der 1. Juli 2009.
Wie finde ich einen Mentor oder eine Mentorin?
Der beste Weg zu einer erfolgreichen und nachhaltigen Mentoring-Beziehung ist Eigeninitiative. Wir fordern Sie daher nachdrücklich auf, selbst einen Mentor oder eine Mentorin zu suchen. Überlegen Sie sich, wer (fachlich, karrieretechnisch, persönlich,...) am besten zu Ihnen passen könnte. Bitte treten Sie dann selbst an Ihren Wunschmentor / Ihre Wunschmentorin heran. Gerne unterstützen wie Sie bei dieser Aufgabe und bieten die Möglichkeit einer persönlichen Beratung an.
Teilnahmebeitrag und Kosten
Die Nachwuchskräfte beteiligen sich mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 250 Euro an den Kosten des Karriereförderprogramms. Es ist möglich, den Betrag in zwei Raten zu zahlen. Im Unkostenbeitrag enthalten sind die Teilnahme an den Seminaren sowie die Kosten für Unterbringung und Verpflegung.
Wir übernehmen Ihre Fahrtkosten, sofern sie den Preis einer Fahrkarte (2. Klasse) der Deutschen Bahn AG nicht oder nur geringfügig übersteigen. Nutzen Sie bei der Bestellung Ihrer Tickets bitte die Großkundennummer des Cusanuswerks und greifen Sie auch auf die Sparpreise zurück. Bitte beachten Sie, dass Sie nur diesen reduzierten Betrag bei uns abrechnen können. Taxikosten werden für die Mentees nicht übernommen. Bei der Anreise mit dem eigenen PKW wird eine Kilometerpauschale erstattet, die bei Bedarf erfragt werden kann. Flugreisekosten können nur im Ausnahmefall erstattet werden. Hier gilt eine Obergrenze, die wir auf Nachfrage gerne mitteilen.
Die Kosten der Anreise aus dem Ausland werden übernommen, sofern sie unter der Obergrenze bleiben, die bei Bedarf erfragt werden kann. Unkosten, die durch den Kontakt zu Ihrem Mentor / Ihrer Mentorin anfallen (Telefonate, Porto, etc.), werden nicht übernommen.
