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Ansprechpartner

Dr. Daniela Pscheida,
Referentin für das
Fachhochschulverfahren

Sekretariat:
Renate Zettelmeyer
renate.zettelmeyer(at)cusanuswerk.de


Tel: (0228) 9 83 84 - 14

Auswahlverfahren für Studierende an Fachhochschulen

Termine

Termine

Für Studierende an Fachhochschulen finden jährlich zwei Auswahlverfahren statt.

Stichtage für Vorschläge und Selbstbewerbungen sind
der 1. Februar (für die Aufnahme zum folgenden Wintersemester)

und

der 1. August (für die Aufnahme zum folgenden Sommersemester).

Voraussetzung

Voraussetzung

Um die spezifische fachgebundene Begabung der Bewerberinnen und Bewerber qualifiziert beurteilen zu können, sollen bereits erste Leistungsergebnisse aus dem Studium vorliegen. Dies setzt voraus, dass zu Beginn des Auswahlverfahrens  mindestens ein Fachsemester abgeschlossen ist.

Um in den vollen Genuss der ideellen Förderung zu gelangen, müssen Bewerberinnen und Bewerber zum Zeitpunkt der Bewerbung noch fünf Semester Regelstudienzeit vor sich haben; eine frühzeitige Bewerbung – in Diplomstudiengängen bis spätestens zum 4. Fachsemester, in Bachelorstudiengängen bis spätestens zum 2. Fachsemester – ist anzuraten. Bei Studierenden im Bachelorstudium wird die Dauer eines anschließenden Masterstudiums mitgerechnet.

Nach erfolgreichem Bachelor-Abschluss ist auch noch unmittelbar vor Beginn eines viersemestrigen Masterstudiengangs die Bewerbung möglich.

Studierende, die älter als 30 Jahre sind, und Studierende im Zweitstudium können nur in Ausnahmefällen gefördert werden. Bitte setzen Sie sich im Zweifel mit dem FH-Referat in Verbindung.

Ablauf

Ablauf

Nach der Prüfung der formalen Voraussetzungen erhalten alle zu einem Verfahren zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber detaillierte Informationen über die einzureichenden Unterlagen und die einzuhaltenden Termine. Bitte schicken Sie uns Unterlagen erst zu, nachdem Sie zum Verfahren zugelassen und dazu aufgefordert wurden.

Das Cusanuswerk legt besonderen Wert darauf, nicht nur Leistungen zu vergleichen, sondern die Menschen kennenzulernen, die diese Leistung erbringen.  So gehört für jede Bewerberin und jeden Bewerber das persönliche Gespräch mit einer Vertreterin oder einem Vertreter der Hochschulpastoral und ein weiteres mit einer Referentin oder einem Referenten aus der Geschäftsstelle zum Auswahlverfahren.

Ein interdisziplinär zusammengesetztes Gremium von Fachhochschullehrerinnen und -lehrern entscheidet unter Berücksichtigung der fachlichen wie persönlichen Qualifikationen aller Bewerberinnen und Bewerber über die Auswahl.

Ausländische Studierende

Ausländische Studierende

Gefördert werden können Staatsangehörige eines Mitgliedslandes der Europäischen Union. Andere ausländische Studierende können gefördert werden, wenn für sie § 8 BaföG gilt. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite "Ausländische Studierende".

Bewerbung und Gutachten

Bewerbung und Gutachten

Falls Sie an einer Förderung durch das Cusanuswerk interessiert sind, senden Sie uns bitte das Online-Formular "Bewerbung" ausgefüllt zu. Die weiteren Unterlagen werden zu gegebener Zeit angefordert.

Bitte beachten Sie, dass Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch mindestens fünf Semester Regelstudienzeit vor sich haben müssen. Für Studierende in einem Bachelorstudiengang wird eine sich daran anschließende Masterphase eingerechnet. Als Sonderregelung ist nach erfolgreichem Bachelorabschluss auch noch unmittelbar vor Beginn eines viersemestrigen Masterstudiengangs die Bewerbung möglich.

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Bewerbungsunterlagen für Verfahren FH II-2010 (PDF mit Passwort)

Bewerbungsunterlagen FH II-2010

Bewerbungsunterlagen für Verfahren FH I-2011 (PDF mit Passwort)

Bewerbungsunterlagen FH I-2011