Bewerbung
Gutachten
Ansprechpartner
Dr. Manuel Ganser,
Referent für die Promotionsförderung
Liane Neubert,
Sekretariat Promotionsförderung
Tel: (0228) 9 83 84 - 34
liane.neubert(at)cusanuswerk.de
Weitere Infos
Über Zulassungsvoraussetzungen, Bewerbungsverfahren und Förderleistungen informiert das Merkblatt für die Vergabe von Stipendien in der Promotionsförderung
Auswahlverfahren Promotionsförderung
Termine
Termine
Jährlich finden drei Auswahlverfahren statt.
Einsendeschlüsse
- 11. Januar (zur Auswahlentscheidung im Mai)
- 1. Mai (zur Auswahlentscheidung im Oktober)
- 1. September (zur Auswahlentscheidung im Januar)
Für Bewerberinnen und Bewerber aus unserer Grundförderung gelten verkürzte Bewerbungsfristen zum 1. März, 1. Juli und 1. November.
Bitte beachten Sie: Bewerbungen, die zum Stichtag unvollständig vorliegen (das gilt insbesondere für fehlende Hochschullehrergutachten) können im Verfahren nicht berücksichtigt werden.
Voraussetzungen
Voraussetzungen
Anliegen der Promotionsförderung ist es, herausragenden Graduierten die Möglichkeit zu geben, in finanzieller Unabhängigkeit und im fächerübergreifenden Austausch an ihrem Projekt zu arbeiten.
Bewerben können sich fachlich ausgewiesene Promovendinnen und Promovenden aller Disziplinen (mit Ausnahme der Humanmedizin), deren Dissertationsprojekt sich in der Anfangsphase befindet. Eine engagierte Zugehörigkeit zur katholischen Kirche wird vorausgesetzt.
Promotionsstipendien werden für die Regelförderdauer von zwei Jahren vergeben. Die Promotion kann in begründeten Fällen auch an einer ausländischen Hochschule gefördert werden.
Eine Übersicht über die Voraussetzungen, Leistungen und Verlängerungsmöglichkeiten finden Sie im Merkblatt für die Vergabe von Stipendien in der Promotionsförderung.
Ablauf
Ablauf
Zum genannten Stichtag (Poststempel) werden folgende Unterlagen erwartet, bitte jeweils 5-fach und vorsortiert, d. h. 5x ein Paket mit Personalbogen, Zeugnissen etc.:
- Personalbogen
- Lebenslauf
- Abschlusszeugnisse
- Arbeitsplan (Exposé)
- Zeitplan
Des Weiteren
- Zulassung zur Promotion (einfach)
- zwei Hochschullehrer-Gutachten (werden häufig separat zugesandt, falls nicht, dann bitte auch 5-fach dem obigen Paket beifügen.)
(Siehe auch: Merkblatt für die Vergabe von Stipendien in der Promotionsförderung)
Nach dem Einsendetermin findet zunächst eine interne Sichtung aller Bewerbungsunterlagen statt, die in der Regel acht Wochen Zeit in Anspruch nimmt. Bitte sehen Sie von Rückfragen während der laufenden Vorauswahl ab.
Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Auswahlverfahrens wird nach der internen Sichtung zusätzlich erwartet:
- Vorlage der Examensarbeit (optional)
- Stellungnahme der Hochschulpastoral (Bitte erst nach Aufforderung durch das Cusanuswerk)
- Kolloquium mit einem Mitglied der Geschäftsstelle
Ein interdisziplinär zusammengesetztes Gremium von Hochschullehrerinnen und -lehrern entscheidet über die Aufnahme in die Förderung. Benachrichtigungen über die Auswahl ergehen im Mai, im September und im Januar eines jeden Jahres.
