Inspirationen

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Stipendien

Grundförderung

Die finanzielle Förderung in der Grundförderung besteht aus einem monatlichen Stipendium und Büchergeld. Die Berechnung der Stipendien erfolgt auf der Basis von Richtlinien, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) festsetzt. Um den Förderungsbedarf zu ermitteln, werden - ebenso wie bei der Förderung durch BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) - das Einkommen und Vermögen der Stipendiatin oder des Stipendiaten, der Eltern und ggf. der Ehepartnerin oder des Ehepartners herangezogen. Der Förderhöchstbetrag beläuft sich derzeit auf 585 €. Das Büchergeld beträgt einheitlich 80 € monatlich.

Darüber hinaus ermuntert das Cusanuswerk seine Stipendiatinnen und Stipendiaten, während der Förderzeit ihr Studium durch einen Auslandsaufenthalt zu ergänzen, und unterstützt daher Studien, Sprachkurse, PJ-Tertiale, Famulaturen, Praktika, Studienreisen, Forschungsaufenthalte und Fachkurse im Ausland.

Graduiertenförderung

In der Graduiertenförderung werden die Stipendien unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährt; zur Deckung des Förderungsbedarfs werden lediglich das Einkommen und Vermögen der Stipendiatin oder des Stipendiaten herangezogen. Das Grundstipendium beträgt monatlich 1050 €. Hinzu kommen 100 € monatlich Forschungskostenpauschale sowie unter bestimmten Bedingungen 155 € Familienzuschlag und ein Kinderbetreuungszuschlag von bis zu 255 €.

Bei notwendigen Reisen ins Ausland können darüber hinaus Auslandszuschläge gewährt sowie Reisekosten und Studiengebühren ersetzt werden.