Spenden und Zustiftungen
Spenden im Rahmen der Solidaritätsaktion
Als ehemalige Stipendiaten stehen die Altcusanerinnen und Altcusaner in einer besonderen Verbundenheit mit den Studierenden des Cusanuswerks. Diese Verbundenheit findet ihren Ausdruck in der "Solidaritätsaktion" der Altcusanerinnen und Altcusaner.
Alle Ehemaligen sind herzlich dazu eingeladen, ihren Beitrag im Rahmen der Solidaritätsaktion zu leisten. Der von der Generalversammlung empfohlene jährliche Betrag liegt bei 200,- €, kann jedoch entsprechend der individuellen finanziellen Möglichkeiten variiert werden.
Die Überweisung erfolgt auf das Spendenkonto des Cusanuswerks:
Konto-Nr.: 22 56 00 26; BLZ: 37060193; Bank: Pax Bank eG Köln
Im Sinne der finanziellen Planungssicherheit sind Überweisungen im Lastschriftverfahren besonders willkommen.
Die Spenden der Altcusanerinnen und Altcusaner werden insbesondere verwendet
- für unsere Bildungsarbeit: Die cusanischen Ferienakademien gehören zu den Höhepunkten der ideellen Förderung. Durch eine Spende im Rahmen der Solidaritätsaktion wird ein wesentlicher Beitrag dazu geleistet, das hohe Niveau des Bildungsprogramms dauerhaft zu sichern.
- für das Geistliche Programm: Die geistliche Begleitung bei Ferienakademien und Graduiertentagungen sowie eigene geistliche Veranstaltungen für Altcusaner gehören zum Spezifikum des Cusanuswerks. Eine Spende trägt zur Stärkung der spirituellen Seite der Förderung bei.
- für in Not geratene Cusaner: Mit einer Spende wird den Cusanerinnen und Cusanern geholfen, die durch Unfall oder längere Krankheit aus den staatlichen Förderrichtlinien herausfallen. Dank der Unterstützung der Ehemaligen können sie ihr Studium zu einem erfolgreichen Abschluss bringen.
Zustiftungen und Spenden für die Stiftung
Damit die Arbeit des Cusanuswerks langfristig auf sicheren Beinen steht, wurde die Stiftung Begantenförderung Cusanuswerk gegründet.
Die Stiftung bietet die Möglichkeit, persönliche Förderanliegen zu profilieren und Programme von bleibendem Wert zu installieren. Sinnvoll ist eine Zustiftung zur Erhöhung des Kapitalstocks der Stiftung ab einer Höhe von 20.000 €. Bei Beträgen ab 100.000 € kann ein eigener Fonds eingerichtet werden, der den Namen des Zustifters trägt und sein spezifisches Anliegen verfolgt. Auch eine Zuwendung im Rahmen eines Testaments ist möglich.
Weitere Informationen auf den Seiten der Stiftung Begabtenförderung Cusanuswerk oder im persönlichen Gespräch.
Spendenkonto der Stiftung Begabtenförderung Cusanuswerk:
Konto-Nr. 296 470 11; BLZ 370 601 93; Pax Bank eG Köln
