
Inspirationen
Die Festschrift zum Jubiläum und andere Publikationen zum Bestellen oder als Download.
Auslandsförderung
Das Cusanuswerk ermutigt seine Stipendiatinnen und Stipendiaten ausdrücklich zu Auslandsaufenthalten, die der fachlichen, beruflichen und persönlichen Weiterbildung dienen. Aufenthalte in Entwicklungsländern und Erfahrungen im Bereich der internationalen Zusammenarbeit werden besonders begrüßt. Grundsätzlich liegen Auswahl, Vorbereitung und Gestaltung der Auslandsaufenthalte in den Händen der Stipendiatinnen und Stipendiaten. Das Cusanuswerk kann jedoch finanzielle und organisatorische Unterstützung leisten.
Bitte beachten Sie: Die finanzielle Unterstützung wird als Zuschuss zum Inlandsstipendium bewilligt, beruht also auf Ihrem Status als Stipendiat/in der Grund- oder Promotionsförderung.
Sie kann folgende Komponenten umfassen:
- Reisekosten-Pauschale (nach Ländern gestaffelt)
- Gebühren-Anteil
- Lebenshaltungskosten-Pauschale (nach Ländern gestaffelt) oder Tagegeld
- Übernahme der Auslands-Krankenversicherung
Für das gleiche Vorhaben gewährte Stipendien anderer Institutionen sind - wie jedes andere Einkommen - auf Stipendium bzw. Auslandsförderung des Cusanuswerks anzurechnen. Bei Fragen zur Vereinbarkeit von Stipendien wenden Sie sich bitte an uns.
Zur organisatorischen Unterstützung können wir die Auslands-Erfahrungsberichte anderer Stipendiatinnen und Stipendiaten, offizielle Empfehlungs- bzw. Bestätigungsschreiben sowie unsere persönliche Beratung Ihres weiteren Studienverlaufs anbieten.
Antragsfristen und Unterlagen
Der Antrag auf Förderung eines Auslandsaufenthaltes soll etwa drei Monate vor Antritt des gewünschten Aufenthaltes gestellt werden. Die erforderlichen Unterlagen unterscheiden sich je nach Vorhaben (siehe unten). Das Antragsformular findet sich auf den Internen Seiten dieser Homepage.
Bitte beachten Sie: Ihr Auslandsantrag kann nur bearbeitet werden, wenn das Antragsformular, die Antragsbegründung und mindestens eine offizielle Bestätigung des geplanten Aufenthaltes vorliegen.
Alle sonst erforderlichen Unterlagen können - in Rücksprache mit dem Auslandsreferat! - nachgereicht werden.
Einsendetermine 2012:
1. März / 10. Mai / 6. Juni / 28. Juni / 6. September / 31. Oktober
Studium
Studium
Ein Studium im Ausland kann maximal 12 Monate in Folge zu Auslandsbedingungen gefördert werden. Studiengebühren können im Einzelfall mit bis zu 10.000 € pro Jahr bezuschusst werden
Erforderliche Unterlagen
- Begründungsschreiben, das auf Fach, Ort und wissenschaftliche/berufliche Perspektive eingeht
- tabellarische Studienplanung des weiteren Studienverlaufs nach dem Auslandsaufenthalt bis zum Studienabschluss
- Immatrikulationsbescheinigung
- Gutachten eines Hochschullehrers/einer Hochschullehrerin, das auf die Qualität des Vorhabens bzw. der ausgewählten Institution abhebt und den Zusammenhang mit den bisherigen Leistungen und Interessen verdeutlicht.
Praktika, Famulaturen und PJ-Tertiale
Praktika, Famulaturen und PJ-Tertiale
Für Praktika und ähnliche Aufenthalte können keine Gebühren übernommen werden. Praktika und Famulaturen werden ab einer Dauer von mindestens vier Wochen gefördert.
Erforderliche Unterlagen
- Begründungsschreiben, das auf Fach, Ort und wissenschaftliche/berufliche Perspektive eingeht
- tabellarische Studienplanung des weiteren Studienverlaufs nach dem Auslandsaufenthalt bis zum Studienabschluss (bei Aufenthalten von mehr als 3 Monaten)
- Zusage der jeweiligen Institution
- Zusage der Anerkennung (bei Pflichtpraktika u.ä.)
- Gutachten eines Hochschullehrers/einer Hochschullehrerin, das auf die Qualität des Vorhabens bzw. der ausgewählten Institution abhebt und den Zusammenhang mit den bisherigen Leistungen und Interessen verdeutlicht (bei Aufenthalten außerhalb Europas)
Sprachkurse
Sprachkurse
Die Teilnahme an Sprachkursen wird gefördert, wenn Vorkenntnisse der jeweiligen Sprache bestehen. Wer Sprachen studiert, wird allerdings nicht für Sprachkurse in seinen Studienfächern gefördert. Englisch-Sprachkurse werden nicht gefördert, da gute Englisch-Kenntnisse vorausgesetzt werden. Sprachkurse können nur zu den Bedingungen des jeweiligen "Mutterlandes" der Sprache gefördert werden. Sie müssen
- mindestens 4 und dürfen höchstens 6 Wochen dauern
- mindestens 20 Wochenstunden umfassen
- in Gruppen unterrichtet werden
- mit einem Sprachzertifikat abgeschlossen werden.
Zur Erstattung der Kurs-Gebühren muß ein Nachweis über die "reinen" Gebühren vorgelegt werden, d.h. Gebühren für Unterkunft, Verpflegung oder andere Dienstleistungen können nicht berücksichtigt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Begründungsschreiben, das auf Sprache, Ort und Sprachschule eingeht
- Ausschreibung, aus der Unterrichts-Gebühr und -Format hervorgeht
- Zusage der Sprachschule
Teilnahme an Kongressen oder Tagungen
Teilnahme an Kongressen oder Tagungen
Voraussetzung für die Förderung einer Kongressteilnahme ist die Beteiligung mit einem eigenen Beitrag, einem Poster oder Vortrag im Programm. Für die Erstattung von Gebühren gilt die gleiche Regelung wie bei Sprachkursen.
Erforderliche Unterlagen
- Begründung für die Teilnahme an der Veranstaltung
- Ausschreibung, aus der die Teilnahme-Gebühr hervorgeht
- Bestätigung der Veranstalter, mit einem eigenen Beitrag vertreten zu sein
- Gutachten eines Hochschulehrers/einer Hochschullehrerin, das auf die Qualität des Vorhabens abhebt und den Zusammenhang mit bisherigen Leistungen und Interessen verdeutlicht.
Forschungsaufenthalte oder -reisen
Forschungsaufenthalte oder -reisen
Die Teilnahme an Forschungsaufenthalten oder -reisen wird gefördert, wenn diese zu den verpflichtenden Studienleistungen zählen oder der eigenen Forschung im Rahmen einer Abschluß- oder Doktorarbeit dienen. Auskünfte dazu gibt die Geschäftsstelle.
