Bewerbung
Hochschullehrergutachten (nach der Vorauswahlentscheidung)
Gutachterformular Grundförderung
Ansprechpartner:
Dr. Sebastian Maly
Referent für das
Grundauswahlverfahren
Sekretariat:
Tel: (0228) 9 83 84 - 27
maria.schilling
cusanuswerk.de
Tel. (0228) 9 83 84 - 33
andrea.reinelt
cusanuswerk.de
Auswahlverfahren für Studierende an Universitäten, Technischen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen
Termine
Termine
Für Studierende ab dem 1. Fachsemester an Universitäten, Technischen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen findet einmal im Jahr ein Auswahlverfahren statt, das sich in zwei Teile gliedert: eine Vorauswahl von Mitte Mai bis Ende Oktober und das Hauptverfahren im Wintersemester ab Anfang November, das mit der Auswahlsitzung im März oder April des darauffolgenden Jahres abschließt.
Stichtag und Bewerbungsschluss für Vorschläge und Selbstbewerbungen sind jeweils der 1. Mai.
Ablauf
Ablauf
Um zum Auswahlverfahren zugelassen zu werden, müssen Sie sich zunächst bewerben (siehe "Bewerbung" weiter unten). Überprüfen Sie bitte zuvor die unter "Voraussetzungen" genannten Zulassungsbedingungen. Die aktuellen Fristen für Ihre Bewerbung finden Sie unter "Termine".
Nach erfolgter Zulassung zum Auswahlverfahren erhalten Sie in der Regel per E-Mail einen Zugangscode zu unserem Bewerberrundbrief, den Sie sich dann auf dieser Seite unter "Bewerberinformationen" herunterladen können. In diesem Dokument erfahren Sie Näheres über die bis Mitte Mai elektronisch einzureichenden Unterlagen für die Vorauswahl. Eine verspätete Einsendung der Unterlagen führt zum Ausschluss aus dem laufenden Auswahlverfahren.
Für den Fall einer positiven Entscheidung über die Bewerbung in der Vorauswahl bitten wir Sie dann im Hauptverfahren, das jeweils im Wintersemester ab Anfang November stattfindet, um weitere Unterlagen. Auch dazu werden Sie einen Bewerberrundbrief auf dieser Seite unter "Bewerberinformationen" finden. Der Zugangscode wird Ihnen im Fall einer positiven Vorauswahlentscheidung rechtzeitig per E-Mail mitgeteilt.
Nähere Informationen zu allen Unterlagen erhalten Sie also nach Ihrer Zulassung zum Auswahlverfahren oder nach der Vorauswahlentscheidung. Bitte senden Sie diese Unterlagen erst nach Aufforderung während des Auswahlverfahrens ein.
Das Cusanuswerk legt besonderen Wert darauf, nicht nur Leistungen zu vergleichen, sondern die Menschen kennenzulernen, die diese Leistung erbringen. So gehört im Hauptverfahren das persönliche Gespräch mit einer Referentin oder einem Referenten der Geschäftsstelle für jede Bewerberin und jeden Bewerber ebenso zum Auswahlverfahren wie das Gespräch mit einer Hochschulseelsorgerin oder einem Hochschulseelsorger in der Regel an Ihrem Studienort. Die Gespräche finden zwischen Mitte Oktober und Ende Februar statt.
Ein interdisziplinär zusammengesetztes Gremium von Hochschullehrerinnen und -lehrern entscheidet in der Regel Ende März über die Auswahl.
Voraussetzungen
Voraussetzungen
I. Vollzeit-Studium an einer Universität
Zum Auswahlverfahren der universitären Grundförderung können Studierende an
- staatlichen oder staatlich anerkannten Universitäten,
- Technischen Universitäten
- und Pädagogischen Hochschulen
in Deutschland, in einem EU-Mitgliedsland oder in der Schweiz zugelassen werden.
Studierende an Fachhochschulen oder Dualen Hochschulen bewerben sich bitte im Fachhochschul-Auswahlverfahren. (Bitte Vorsicht: Einige Fachhochschulen nennen sich seit einiger Zeit "Hochschule" oder "University of Applied Sciences"!).
Studierende an Universitäten in Musik-Fachbereichen, die z.B. Schulmusik bzw. Lehramt Musik an Gymnasien studieren, bewerben sich bitte im Auswahlverfahren "Musikhochschulen", soweit sie in ihrem Unterrichtsfach Musik ihren Schwerpunkt gegenüber dem anderen Unterrichtsfach sehen.
Der jeweilige Studiengang muss dabei als Vollzeitstudiengang absolviert werden oder aber im theoretischen Anteil einen Umfang besitzen, der zu dem eines Vollzeitstudiums äquivalent ist. Entsprechend des European Credit Transfer and Accumulation Systems (ECTS) ist ein Vollzeitstudium dann gegeben, wenn pro Studienjahr 60 Leistungspunkte vergeben werden (das entspricht einem Umfang von ca. 20 SWS).
II. Mindestens ein Fachsemester muss zu Beginn des Hauptverfahrens (jeweils im Wintersemester) abgeschlossen sein
Um die spezifische fachgebundene Begabung der Bewerberinnen und Bewerber qualifiziert in einem fairen Fachconcours beurteilen zu können, müssen zum Hauptverfahren (siehe "Ablauf") im Wintersemester bereits erste Leistungsergebnisse aus dem Studium vorliegen, d.h. es muss mindestens ein Fachsemester abgeschlossen sein. Das Auswahlgremium kann so bereits die Leistungsnachweise von mindestens zwei Semestern zur Entscheidungsgrundlage machen.
III. Noch mindestens fünf Semester Regelstudienzeit ab dem Beginn des Hauptverfahrens (Ausnahme Masterstudierende)
Bewerberinnen und Bewerber müssen gerechnet ab dem Beginn des Hauptverfahrens im Wintersemester noch mindestens fünf Semester Studienzeit bis zum Erreichen der Förderungshöchstdauer nach BAföG, die der Regelstudienzeit entspricht, vor sich haben. Für Studierende in einem Bachelorstudiengang wird in diese Regelstudienzeit auch die sich an den Bachelor anschließende viersemestrige Masterphase eingerechnet.
Für Bewerberinnen und Bewerber, die nach dem Bewerbungsschluss 1. Mai ihr Bachelorstudium beenden und im unmittelbar folgenden Wintersemester ein viersemestriges Masterstudium aufnehmen, gilt die Ausnahme, dass eine Bewerbung möglich ist, obwohl nur vier Semester Regelstudienzeit zu Beginn des Hauptverfahrens im Wintersemester vor Ihnen liegen. Dieselbe Ausnahme gilt, wenn Sie nach dem Bachelorabschluss pausieren und das Masterstudium zu einem späteren Zeitpunkt aufnehmen: Auch in diesem Fall ist eine Bewerbung bis zum 1. Mai eines Jahres möglich, wenn Sie im darauffolgenden Wintersemester einen viersemestrigen Masterstudiengang beginnen.
Bitte beachten Sie, dass die Pause zwischen dem Bachelorabschluss und dem Beginn des viersemestrigen Masterstudiums maximal 24 Monate betragen darf.
IV. Bitte beachten Sie, dass wir keine Aufbau-, Ergänzungs- oder Zweitstudien nach einem abgeschlossenen Diplom-, Magister-, Master-, Staatsexamens- oder Promotionsstudium fördern.
Ausländische Studierende
Ausländische Studierende
Ausländische Studierende, welche die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedslandes haben, können zum Auswahlverfahren zugelassen werden.
Ausländische Studierende anderer Staatsangehörigkeit können zum Auswahlverfahren zugelassen werden, wenn sie nach § 8 des BAföG Ausbildungsförderung erhalten können. Nach § 8 des BAföG sind u.a. Personen mit einem Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU, einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder einer Niederlassungserlaubnis berechtigt, Ausbildungsförderung zu erhalten. Ob Sie Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG haben, können Sie bei den örtlichen BAföG-Ämtern der Studentenwerke erfragen.
Jungstudentinnen und Jungstudenten
Jungstudentinnen und Jungstudenten
Für Jungstudentinnen und Jungstudenten gelten zusätzlich folgende Voraussetzungen:
1. Sie haben zum Zeitpunkt des jeweiligen Bewerbungsschlusses (1. Mai) mindestens ein Fachsemester als Jungstudent absolviert. Das bedeutet, dass sie bei der Aufnahme Ihres ordentlichen Studiums mindestens ins zweite Fachsemester eingestuft werden und im Fall der erfolgreichen Vorauswahlentscheidung entsprechende Fachgutachten und Leistungsnachweise aus zwei Fachsemestern einreichen können.
2. Sie beginnen im Wintersemester nach dem jeweiligen Bewerbungsschluss (1. Mai) ihr erstes Semester als ordentlich Studierender, was in der Regel heißt, dass Sie unmittelbar vorher den Schulabschluss erworben haben, der Ihnen die Aufnahme eines regulären Studiums ermöglicht.
3. Sie sind zum Zeitpunkt der möglichen Aufnahme ins Cusanuswerk (im März des darauffolgenden Jahres) mindestens 18 Jahre alt.
Bewerbung
Bewerbung
Bitte informieren Sie vor dem Abschicken der Online-Bewerbung unter "Voraussetzungen" über die formalen Bedingungen für die Bewerbung und unter "Termine" und "Ablauf" über den genauen Hergang des Auswahlverfahrens.
Bewerberinformationen
Bewerberinformationen
Nach erfolgter Zulassung (siehe "Ablauf" weiter oben) zum Auswahlverfahren erhalten Sie in der Regel per E-Mail einen Zugangscode zu folgender/folgenden Bewerberunterlage/n:
Bewerberinformationen für die Vorauswahl 2012/13
Unterlagen Verfahren 2012/13 (passwortgeschützt)
Bewerberinformationen für das Hauptverfahren 2012/13
(werden nach der Vorauswahlentscheidung spätestens ab Anfang November hier bereitgestellt!)
Gutachterformular
Gutachterformular
Hochschullehrergutachten
(Dieses befindet sich auch in den Bewerberinformationen für das Hauptverfahren, wird erst nach der Vorauswahlentscheidung relevant.)
