Ansprechpartner:
Dr. Martin Reilich
Referent für das Auswahlverfahren der Erstsemesterförderung
Sekretariat:
Frau Maria Schilling
Tel: (0228) 9 83 84 - 27
maria.schilling
cusanuswerk.de
Auswahlverfahren für angehende Studierende an Universitäten, Technischen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen
Voraussetzungen und Förderung
Voraussetzungen und Förderung
Die Erstsemesterförderung wurde neben dem weiterhin bestehenden Grundauswahlverfahren eingerichtet, um eine Förderung bereits zu Beginn des Studiums zu ermöglichen.
Trotz unterschiedlich gestalteter Auswahlverfahren ist die bei einer erfolgreichen Bewerbung beginnende finanzielle und ideelle Grundförderung in allen Förderbereichen mit Ausnahme der Promotionsförderung gleich und wird zunächst für eine Probezeit und ggf. anschließend gemäß der offiziellen Regelstudienzeit des Studiengangs festgesetzt.
Bevor Sie sich für das Auswahlverfahren anmelden, stellen Sie bitte zunächst sicher, dass Sie die formalen Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllen:
1. Sind Sie katholischer Konfession?
2. Stehen Sie vor dem Beginn Ihres Erststudiums in Vollzeit an einer wissenschaftlichen Hochschule, technischen Universität oder technischen Hochschule zum kommenden Wintersemester?
3. Sind Sie deutscher Nationalität (Studienort kann im EU-Ausland oder in der Schweiz sein) oder Bürger/in des EU Auslandes oder der Schweiz (Studienort muss Deutschland sein) oder haben Sie nach §8 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) einen staatsbürgerlichen Status, der Sie berechtigt, in Deutschland finanzielle Ausbildungsförderung zu beziehen (Studienort muss Deutschland sein)? (Bitte beachten Sie: Hier geht es um die grundsätzliche Berechtigung, Fördermittel zu beziehen, nicht darum, ob Sie aufgrund der Einkommensverhältnisse Ihrer Eltern tatsächlich ›BAföG‹ erhalten werden!)
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Bewerbungen, welche die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, nicht zum Auswahlverfahren zulassen können.
Termine und Bewerbungsarten
Termine und Bewerbungsarten
Das Auswahlverfahren der Erstsemesterförderung findet einmal im Jahr statt und ist auf das Wintersemester als Studienbeginn ausgerichtet. Allgemeiner Anmeldeschluss für das Auswahlverfahren ist der 01. Juli. Abiturzeugnisse, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen, können nach Rücksprache nachgereicht werden. Die Endrunde des Verfahrens findet in Form von Bewerbertagen kurz vor Beginn des Wintersemesters statt. Hierzu werden die Bewerberinnen und Bewerber nach einer Vorauswahl gesondert eingeladen.
Selbstbewerbungen und Vorschläge von Schulen, Altcusanerinnen und Altcusanern, Hochschulen und hochschulpastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden im Verfahren gleichberechtigt behandelt.
Ablauf des Verfahrens
Ablauf des Verfahrens
Das Verfahren gliedert sich in zwei Phasen.
Auf der Grundlage von Abiturzeugnis und ausformuliertem Lebenslauf erfolgt in einer Vorauswahl die Ermittlung derjenigen Bewerberinnen und Bewerber, die zu persönlichen Gesprächen im Rahmen eines Bewerbertags in einer größeren Stadt in Deutschland eingeladen werden.
Bewerberinnen und Bewerber, deren Bewerbung im Verfahren der Erstsemesterförderung nicht erfolgreich ist, können—eine ausreichende Restregelstudienzeit vorausgesetzt—sich unbeschadet im Verfahren der Grundauswahl erneut bewerben.
