Wichtiger Hinweis zum technischen Ablauf der Verfahren:
Zum Verfahren ab September 2012 stellen wir auf digitale Technik um. Bitte informieren Sie sich daher ab dem 1. August 2012 an dieser Stelle über den Stand der Dinge. Die geforderten Unterlagen werden dieselben bleiben wie bisher, allerdings wird es die Möglichkeit geben, alle Daten elektronisch auf unserem Bewerberportal hochzuladen.
Downloads:
Bewerbungsinformationen kompakt
Merkblatt für die Vergabe der klassischen Promotionsförderung
Merkblatt für die Vergabe des forschungsorientierten Aufbaustudiums
Personalbogen
Personalbogen für die klassische Promotionsförderung
Personalbogen für das forschungsorientierte Aufbaustudium
Gutachten
Gutachterformular klassische Promotionsförderung
Ansprechpartner
Dr. rer. nat. Manuel Ganser
Referent für die Promotionsförderung
Liane Neubert
Sekretariat Promotionsförderung
Wir sind für Sie erreichbar unter:
Tel.: (0228) 9 83 84 - 34
promotionsfoerderung(at)cusanuswerk.de
Förderprogramme der Promotionsförderung
Falls Sie eine Promotion anstreben, stehen Ihnen zwei Förderprogramme zur Verfügung. Welches davon für Sie in Frage kommt, ist abhängig davon, ob Sie sich mit einem Exposé bei uns bewerben und damit direkt in die selbstständige Forschung einsteigen können, oder ob Sie vor der Anfertigung eines Exposés zum Promotionsprojekt und damit vor der eigentlichen Forschungstätigkeit eine Kursphase absolvieren müssen (z. B. im Rahmen eines Graduiertenprogramms oder von vorausgesetzten Aufbaustudien).
Möglichkeit A:
Bewerbung mit Exposé und Einstieg in die klassische Promotionsförderung.
Die Promotionsförderung wird finanziell elternunabhängig in Höhe von 1.150,00 € gewährt, ggf. kann ein Kinderbetreuungszuschuss und ein Familienzuschuss beantragt werden.
Möglichkeit B:
Notwendigkeit einer Kursphase, kein Direkteinstieg in die Forschung sondern Bewerbung um ein forschungsorientiertes Aufbaustudium. Nach dieser Förderphase ist eine Bewerbung um klassische Promotionsförderung möglich. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem BAFöG.
Termine
Termine
Die Termine gelten für beide Förderprogramme der Promotionsförderung.
Jährlich finden zwei Auswahlverfahren statt.
Einsendeschlüsse
- 1. Februar (zur Auswahlentscheidung im Juni)
- 1. September (zur Auswahlentscheidung im Januar des Folgejahres)
Für Bewerberinnen und Bewerber aus unserer Grundförderung gelten verkürzte Bewerbungsfristen zum 1. April und 1. November.
Bitte beachten Sie: Bewerbungen, die zum Stichtag unvollständig vorliegen (das gilt insbesondere für fehlende Hochschullehrergutachten) können im Verfahren nicht berücksichtigt werden.
Voraussetzungen
Voraussetzungen
Anliegen der Promotionsförderung ist es, herausragenden Graduierten die Möglichkeit zu geben, in finanzieller Unabhängigkeit und im fächerübergreifenden Austausch an ihrem Projekt zu arbeiten.
Bewerben können sich fachlich ausgewiesene und gesellschaftlich engagierte Promovendinnen und Promovenden aller Disziplinen (mit Ausnahme der Humanmedizin), deren Dissertationsvorhaben sich in der Anfangsphase befinden. Eine engagierte Zugehörigkeit zur katholischen Kirche wird vorausgesetzt.
Die klassische Promotionsförderung wird für die Regelförderdauer von zwei Jahren vergeben. Verlängerungen können aus nachgewiesenen fachlichen Gründen sowie im Fall von Krankheit und Schwangerschaft/Kindererziehung im Laufe der Förderung um jeweils bis zu einem weiteren Jahr beantragt werden.
Die Promotion kann in begründeten Fällen auch an einer ausländischen Hochschule gefördert werden.
Das forschungsorientierte Aufbaustudium wird für maximal ein Jahr vergeben. Eine Verlängerung kann aus den oben genannten Gründen ebenfalls beantragt werden, allerdings begrenzt auf insgesamt max. ein weiteres Jahr.
Eine Übersicht über die Voraussetzungen, Leistungen und Verlängerungsmöglichkeiten finden Sie im Merkblatt für die Vergabe der klassischen Promotionsförderung oder im Merblatt für die Vergabe des forschungsorientierten Aufbaustudiums.
Unterlagen und Ablauf
Unterlagen und Ablauf
Zum genannten Stichtag (Poststempel) werden folgende Unterlagen erwartet, bitte jeweils 6-fach und vorsortiert, d. h. 6x ein Paket mit Personalbogen, Zeugnissen etc.:
- Personalbogen (die entsprechende Vorlage für die klassische Promotionsförderung oder das forschungsorientierte Aufbaustudium)
- ausformulierter Lebenslauf
- Abschlusszeugnisse (Schulbildung und Studium)
- Arbeitsplan (Exposé) - für die klassische Promotionsförderung
- Zeitplan
- ggf. besondere Begründung bei Auslandspromotion
Des Weiteren
- Zulassung zur Promotion oder zum forschungsorientierten Aufbaustudium, zu letzterem inklusive Studienordnung.
- zwei Hochschullehrer-Gutachten. Im Falle der klassischen Promotionsförderung zum Projekt und zur Person anhand unseres Formulars, für das forschungsorientierte Aufbaustudium zwei freie Gutachten zur Person. Diese werden häufig separat zugesandt, falls nicht, dann bitte auch 6-fach dem obigen Paket beifügen. Bitte stellen Sie sicher, dass die Gutachten bei uns angekommen sind indem sie rechtzeitig nachfragen, fehlende Gutachten zum Stichtag führen zum Ausscheiden der Bewerbung.
(Siehe auch: Merkblätter für die Vergabe von Stipendien, rechts am Rand)
Nach dem Einsendetermin findet zunächst eine interne Sichtung aller Bewerbungsunterlagen statt, die in der Regel acht Wochen Zeit in Anspruch nimmt. Wir werden Sie danach umgehend per Email informieren.
Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Auswahlverfahrens wird nach der internen Sichtung zusätzlich erwartet:
- Vorlage der Examensarbeit (optional, nur falls diese im Bezug zum Promotionsprojekt steht)
- Stellungnahme der Hochschulpastoral (Bitte erst nach Aufforderung durch das Cusanuswerk vereinbaren, Sie erhalten von uns Bescheid dazu)
- Kolloquium mit einem Mitglied der Geschäftsstelle (Sie werden von uns eingeladen)
Ein interdisziplinär zusammengesetztes Gremium von Hochschullehrerinnen und -lehrern entscheidet über die Aufnahme in die Förderung. Benachrichtigungen über die Auswahl ergehen im Mai, im Oktober und im Februar eines jeden Jahres.
Bitte beachten Sie, dass wir - mit Ausnahme eingereichter Abschlussarbeiten - keine Bewerbungunterlagen zurücksenden können. Mit Ausnahme eines Belegexemplars werden alle Unterlagen nach dem Verfahren vernichtet. Die Rücksendung von Abschlussarbeiten erfolgt einige Wochen nach Verfahrensende.
