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Bewerbung Grundförderung Musikhochschule

Schritt 1/3

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1. Personalien

Bitte geben Sie hier Ihre Heimatanschrift, nicht Ihre Semesteranschrift an, da jene in der Regel dauerhafter ist.












[1] Gefördert werden können Staatsangehörige eines Mitgliedslandes der Europäischen Union. Andere ausländische Studierende können gefördert werden, wenn für sie § 8 BAföG gilt. Nähere Informationen zum § 8 BAföG erhalten Sie auf den Internetseiten des BMBFs sowie im BAföG-Amt an Ihrem Studienort.