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Dr. Martin Reilich
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renate.zettelmeyer
cusanuswerk.de
Bewerbung
Hochschullehrergutachten (nach Vorauswahl)
Gutachterformular Grundförderung FH
Auswahlverfahren für Studierende an Fachhochschulen und Dualen Hochschulen
Termine
Termine
Für Studierende an Fachhochschulen, die ihr erstes Fachsemester bereits absolviert haben, findet einmal im Jahr ein Grundauswahlverfahren statt, das sich in zwei Teile gliedert: eine Vorauswahl zwischen Juli und Oktober sowie ein Hauptverfahren im Wintersemester ab Anfang November. Das Auswahlverfahren endet mit der Auswahlsitzung im März oder April. Eine Aufnahme in die Förderung ist damit stets zum Sommersemester des auf die Bewerbung folgenden Jahres möglich.
Stichtag und Bewerbungsschluss für Vorschläge und Selbstbewerbungen ist jeweils der 1. Juli.
Voraussetzungen
Voraussetzungen
I. Studium an einer Fachhochschule
Zum Auswahlverfahren der Fachhochschulförderung können Studierende an
- staatlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschulen
- Dualen Hochschulen
in Deutschland, in einem EU-Mitgliedsland oder in der Schweiz zugelassen werden.
Der jeweilige Studiengang muss dabei als Vollzeitstudiengang absolviert werden oder aber im theoretischen Anteil einen Umfang besitzen, der zu dem eines Vollzeitstudiums äquivalent ist. Entsprechend des European Credit Transfer and Accumulation Systems (ECTS) ist ein Vollzeitstudium dann gegeben, wenn pro Studienjahr 60 Leistungspunkte vergeben werden (das entspricht einem Umfang von ca. 20 SWS).
Studierende an Universitäten, Technischen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen bewerben sich bitte im Auswahlverfahren für Universitäten. Bitte beachten Sie hier jedoch, dass einzelne Fachhochschulen sich seit einiger Zeit "Hochschule" oder "University of Applied Sciences" nennen.
Studierende an Musikhochschulen bewerben sich bitte im Auswahlverfahren der Musikerförderung. Gleiches gilt für Studierende an Universitäten in Musik-Fachbereichen, die z.B. Schulmusik bzw. Lehramt Musik an Gymnasien studieren, soweit sie in ihrem Unterrichtsfach Musik ihren Schwerpunkt gegenüber dem anderen Unterrichtsfach sehen.
II. Mindestens ein Fachsemester im Studienfach muss absolviert sein
Um die spezifische fachgebundene Begabung der Bewerberinnen und Bewerber qualifiziert in einem fairen Fachconcours beurteilen zu können, müssen bereits erste Leistungsergebnisse aus dem Studium vorliegen. Dies setzt voraus, dass zu Beginn des Auswahlverfahrens (vgl. Stichtag) mindestens ein Fachsemester abgeschlossen ist. Das Auswahlgremium, das nach Ende des Bewerbunsgsemesters zusammenkommt, kann so bereits die Leistungsnachweise von mindestens zwei Semestern als Entscheidungsgrundlage heranziehen.
III. Noch mindestens fünf Semester Regelstudienzeit zum Zeitpunkt der Bewebung (Ausnahme Masterstudierende)
Bewerberinnen und Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch mindestens fünf Semester Studienzeit bis zum Erreichen der Förderungshöchstdauer nach BAföG, die der Regelstudienzeit entspricht, vor sich haben. Eine frühzeitige Bewerbung – in Diplomstudiengängen bis spätestens zum 4. Fachsemester, in Bachelorstudiengängen möglichst zum 2. Fachsemester – ist daher anzuraten. Für Studierende in einem Bachelorstudiengang wird in diese Regelstudienzeit aber auch die sich an den Bachelor anschließende viersemestrige Masterphase eingerechnet.
Nach erfolgreichem Bachelor-Abschluss ist auch noch unmittelbar vor dem Beginn eines viersemestrigen Masterstudiengangs die Bewerbung möglich, obwohl zum Zeitpunkt der Bewerbung nur vier Semester Regelstudienzeit vor den Bewerberinnen und Bewerbern liegen.
Bitte beachten Sie zudem, dass wir Aufbau- und Ergänzungsstudiengänge nach einem abgeschlossenen Diplom-, Magister-, Master- oder Staatsexamensstudium nur dann fördern, wenn bereits ein Förderverhältnis besteht. Eine Neuaufnahme in die Förderung ist in diesen Fällen leider nicht möglich.
Bewerberinnen und Bewerber, die älter als 30 Jahre sind, können nur in Ausnahmefällen gefördert werden. Bitte setzen Sie sich im Zweifel mit dem FH-Referat in Verbindung.
Ablauf des Verfahrens
Ablauf des Verfahrens
Um zum Auswahlverfahren zugelassen zu werden, müssen Sie sich zunächst bewerben (siehe "Bewerbung" weiter unten). Überprüfen Sie bitte zuvor die unter "Voraussetzungen" genannten Zulassungsbedingungen. Die aktuelle Frist für Ihre Bewerbung finden Sie unter "Termine".
Nach erfolgter Zulassung zum Auswahlverfahren erhalten Sie in der Regel per Post einen Zugangscode für unseren Bewerberrundbrief, den Sie auf dieser Seite unter "Bewerberinformationen" herunterladen können. Er informiert Sie detailliert über die einzureichenden Unterlagen und die einzuhaltenden Fristen.
Die Unterlagen, um die wir Sie nach der Zulassung zum Auswahlverfahren bitten, umfassen in der Vorauswahl
- das Abiturzeugnis bzw. die Hochschulzugangsberechtigung,
- erste Hochschulzeugnisse (falls vorhanden),
- einen ausführlichen Lebenslauf.
Diese Unterlagen müssen bei erfolgter Zulassung stets ca. 3-4 Wochen nach Bewerbungsschluss bei uns im Haus sein. Der genaue Termin wird Ihnen jeweils im Rahmen der Zulassung mitgeteilt.
Für den Fall einer positiven Entscheidung über die Bewerbung in der Vorauswahl bitten wir Sie dann noch um
- Gutachten von zwei Hochschullehrerinnen oder -lehrern,
- eine Dokumentation Ihrer bisher erworbenen Studienleistungen,
- ein Gutachten aus der Studenten- oder Hochschulgemeinde.
Wichtig: Bitte schicken Sie uns Unterlagen immer erst dann zu, wenn Sie dazu aufgefordert werden. (Vorzeitig eingesandte Unterlagen können im Auswahlverfahren leider nicht berücksichtigt werden.)
Das Cusanuswerk legt besonderen Wert darauf, nicht nur Leistungen zu vergleichen, sondern die Menschen kennenzulernen, die diese Leistung erbringen. So gehört das persönliche Gespräch mit einer Referentin oder einem Referenten aus der Geschäftsstelle für jede Bewerberin und jeden Bewerber zum Auswahlverfahren.
Ein interdisziplinär zusammengesetztes Gremium von Fachhochschullehrerinnen und -lehrern entscheidet unter Berücksichtigung der fachlichen wie persönlichen Qualifikationen aller Bewerberinnen und Bewerber schließlich über die Auswahl.
Ausländische Studierende
Ausländische Studierende
Ausländische Studierende, welche die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedslandes haben, können zum Auswahlverfahren zugelassen werden.
Ausländische Studierende anderer Staatsangehörigkeit können zum Auswahlverfahren zugelassen werden, wenn Sie nach § 8 BAföG Ausbildungsförderung erhalten können. Nach § 8 des BAföG sind u.a. Personen mit einem Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU, einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG oder einer Niederlassungserlaubnis berechtigt, Ausbildungsförderung zu erhalten. Ob Sie Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG haben, können Sie bei den örtlichen BAföG-Ämtern der Studentenwerke erfragen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite "Ausländische Studierende".
Bewerbung
Bewerbung
Bitte beachten Sie nochmals, dass Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung (1. Juli) noch mindestens fünf Semester Studienzeit bis zum Erreichen der Förderungshöchstdauer nach BAföG, die der Regelstudienzeit entspricht, vor sich haben müssen. Für Studierende in einem Bachelorstudiengang wird eine sich daran anschließende Masterphase eingerechnet. Als Sonderregelung ist nach erfolgreichem Bachelorabschluss auch noch unmittelbar vor Beginn eines viersemestrigen Masterstudiengangs die Bewerbung möglich.
Bewerberinformationen
Bewerberinformationen
Nach erfolgter Zulassung (siehe "Ablauf des Verfahrens" weiter oben) zum Auswahlverfahren erhalten Sie in der Regel per E-Mail einen Zugangscode zu folgender/folgenden Bewerberunterlage/n:
Bewerbungsunterlagen für Verfahren FH I-2012 (PDF mit Passwort)
Bewerbungsunterlagen FH I-2012
