Ansprechpartner
Dr. Martin Reilich
Sekretariat:
Tel: (0228) 9 83 84 - 14
renate.zettelmeyer
cusanuswerk.de
Auswahlverfahren für angehende Studierende an Fachhochschulen und Dualen Hochschulen
Nach mehrern erfolgreichen Durchläufen im Bereich universitärer Studierender wird im Herbst 2012 erstmals auch eine Erstsemesterauswahl für Studierende an Fachhochschulen und Dualen Hochschulen stattfinden.
Die Erstsemesterauswahl wurde neben den weiterhin bestehenden Grundauswahlverfahren Uni und FH eingereichtet, um eine Förderung bereits zu Beginn des Studiums zu ermöglichen.
Trotz unerschiedlich gestalteter Auswahlverfahren ist die bei einer erfolgreichen Bewerbung beginnende finanzielle und ideelle Grundförderung in allen Förderbereichen mit Ausnahme der Promotionsförderung gleich wird zunächst für eine Probezeit und ggf. anschließend gemäß der offiziellen Regelstudienzeit des Studiengangs festgesetzt.
Voraussetzungen
Voraussetzungen
Bevor Sie sich für die Erstsemesterauswahl FH anmelden, stellen Sie bitte zunächst sicher, dass Sie formalen Voraussetzungen für die Teilnahme am Auswahlverfahren erfüllen:
1. Sind Sie katholischer Konfession?
2. Stehen Sie vor dem Beginn Ihres Erststudiums in Vollzeit an einer staatlich anerkannten Fachhochschule oder Dualen Hochschule zum kommenden Wintersemester? (Achtung: Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachhochschulen sich seit einiger Zeit "Hochschule" oder "University of Applied Sciences" nennen.)
3. Sind Sie deutscher Nationalität (Studienort kann im EU-Ausland oder in der Schweiz sein) oder Bürger/in des EU-Auslands oder der Schweiz (Studienort muss in diesem Fall Deutschland sein) oder haben Sie nach § 8 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) einen staatsbürgerlichen Status, der Sie berechtigt, in Deutschland finanzielle Ausbildungsförderung zu beziehen (Studienort muss in diesem Fall wiederum Deutschland sein)?
(Bitte beachten Sie: Hier geht es um die grundsätzliche Berechtigung, Fördermittel zu beziehen, nicht darum, ob Sie aufgrund der Einkommensverhältnisse Ihrer Eltern tatsächlich BAföG erhalten werden!)
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Bewerbungen, welche die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, nicht zum Auswahlverfahren zulassen können.
Termine und Bewerbungsarten
Termine und Bewerbungsarten
Die Erstsemesterauswahl FH findet einmal im Jahr statt und ist auf das Wintersemester als Studienbeginn ausgerichtet.
Allgemeiner Anmeldeschluss für das Auswahlverfahren ist der 1. Juli.
Abiturzeugnisse bzw. Hochschulzugangsberechtigungszeugnisse, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen, können nach Rücksprache nachgereicht werden. Die Endrunde des Verfahrens findet in Form eines Bewerbertags im September/Oktober statt. Hierzu werdend ie Bewerberinnen und Bewerber nach einer Vorauswahl gesondert eingeladen.
Selbstbewerbungen und Vorschläge von Schulen, Altcusanerinnen und Altcusanern, Hochschulen und hochschulpastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden im Verfahren gleichberechtigt behandelt.
Ablauf des Verfahrens
Ablauf des Verfahrens
Das Verfahren der Erstsemesterauswahl FH gliedert sich in zwei Phasen.
Vorauswahl
Auf der Grundlage von Abiturzeugnis bzw. Hochschulzugangsberechtigung und ausformuliertem Lebenslauf erfolgt in einer Vorauswahl zunächst die Ermittlung derjenigen Bewerberinnen und Bewerber, die für die Hauptauswahl zugelassen werden.
Hauptauswahl
Die für die Hauptauswahl zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber werden zu persönlichen Gesprächen im Rahmen eines Bewerbertags in einer größeren Stadt in Deutschland eingeladen.
Bewerberinnen und Bewerber, deren Bewerbung im Verfahren der Erstsemesterförderung nicht erfolgreich ist, können - eine ausreichende Restregelstudienzeit vorausgesetzt - sich unbeschadet im Verfahren der Grundauswahl FH erneut bewerben.
