Bewerbung
Über Online-Formular (empfohlen)
Hochschullehrergutachten (nach der Vorauswahlentscheidung)
Gutachterformular Grundförderung
Ansprechpartner:
Sebastian Maly und Dr. Christian Kölzer,
Referenten für das
Grundauswahlverfahren
Sekretariat:
Tel: (0228) 9 83 84 - 27
maria.schilling(at)cusanuswerk.de
Tel. (0228) 9 83 84 - 33
andrea.reinelt(at)cusanuswerk.de
Tel: (0228) 9 83 84 - 12
theresia.bidder(at)cusanuswerk.de
Auswahlverfahren für Studierende an Universitäten, Technischen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen
Termine
Termine
Für Studierende an Universitäten, Technischen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen findet zweimal im Jahr ein Auswahlverfahren statt.
Stichtage für Vorschläge und Selbstbewerbung sind
der 1. Februar für das Herbstauswahlverfahren und der 1. August für das Frühjahrsauswahlverfahren.
Die Auswahlverfahren gliedern sich dabei jeweils in eine Vorauswahl und eine Endauswahl.
Voraussetzungen
Voraussetzungen
Zum Auswahlverfahren der universitären Grundförderung können Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Universitäten, Technischen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen in Deutschland, in einem EU-Mitgliedsland oder in der Schweiz zugelassen werden. Studierende an Fachhochschulen oder Dualen Hochschulen bewerben sich bitte im Fachhochschul-Auswahlverfahren. (Bitte Vorsicht: Einige Fachhochschulen nennen sich seit einiger Zeit "Hochschule" oder "University of Applied Sciences"!).
Um die spezifische fachgebundene Begabung der Bewerberinnen und Bewerber qualifiziert in einem fairen Fachconcours beurteilen zu können, müssen bereits erste Leistungsergebnisse aus dem Studium vorliegen, d.h. es muss zum Beginn des Auswahlverfahrens (vgl. Stichtag) mindestens ein Fachsemester abgeschlossen sein. Das Auswahlgremium, das nach Ende des Bewerbungssemesters zusammenkommt, kann so bereits die Leistungsnachweise von mindestens zwei Semestern zur Entscheidungsgrundlage machen.
Bewerberinnen und Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch mindestens fünf Semester Studienzeit bis zum Erreichen der Förderungshöchstdauer nach BAföG, die der Regelstudienzeit entspricht, vor sich haben. Für Studierende in einem Bachelorstudiengang wird in diese Regelstudienzeit auch die sich an den Bachelor anschließende viersemestrige Masterphase eingerechnet.
Nach erfolgreichem Bachelor-Abschluss ist somit noch unmittelbar vor Beginn eines viersemestrigen Masterstudiengangs die Bewerbung möglich.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Aufbau-, Ergänzungs- oder Zweitstudien nach einem abgeschlossenen Diplom-, Magister-, Master-, oder Staatsexamensstudium fördern.
Ablauf
Ablauf
Um zum Auswahlverfahren zugelassen zu werden, müssen Sie sich zunächst bewerben (siehe "Bewerbung und Gutachten"). Überprüfen Sie bitte zuvor die unter "Voraussetzungen" genannten Zulassungsbedingungen. Die aktuellen Fristen für Ihre Bewerbung finden Sie unter "Termine".
Nach erfolgter Zulassung zum Auswahlverfahren erhalten Sie in der Regel per Post einen Zugangscode zu unserem Bewerberrundbrief, den Sie sich auf dieser Seite unter "Bewerbung und Gutachten" herunterladen können.
Die Unterlagen, um die wir Sie nach der Zulassung zum Auswahlverfahren bitten, umfassen in der Vorauswahl
- das Abiturzeugnis,
- erste Hochschulzeugnisse (falls vorhanden),
- und einen ausführlichen Lebenslauf.
Diese Unterlagen müssen für das Frühjahrsverfahren jeweils zum 8. August und für das Herbstverfahren zum 8. Februar bei uns im Haus sein.
Für den Fall einer positiven Entscheidung über die Bewerbung in der Vorauswahl bitten wir Sie dann noch um
- Gutachten von zwei Hochschullehrern oder -lehrerinnen,
- eine Dokumentation Ihrer bisher erworbenen Studienleistungen
- und ein Gutachten aus der Studenten- oder Hochschulgemeinde.
Nähere Informationen zu allen Unterlagen erhalten Sie nach Ihrer Zulassung zum Auswahlverfahren. Bitte senden Sie diese Unterlagen erst nach Aufforderung während des Auswahlverfahrens ein.
Das Cusanuswerk legt besonderen Wert darauf, nicht nur Leistungen zu vergleichen, sondern die Menschen kennenzulernen, die diese Leistung erbringen. So gehört das persönliche Gespräch mit einer Referentin oder einem Referenten der Geschäftsstelle für jede Bewerberin und jeden Bewerber zum Verfahren.
Ein interdisziplinär zusammengesetztes Gremium von Hochschullehrerinnen und -lehrern entscheidet über die Auswahl.
Ausländische Studierende
Ausländische Studierende
Ausländische Studierende, welche die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedslandes haben, können zum Auswahlverfahren zugelassen werden.
Ausländische Studierende anderer Staatsangehörigkeit können zum Auswahlverfahren zugelassen werden, wenn sie nach § 8 des BAföG Ausbildungsförderung erhalten können. Nach § 8 des BAföG sind u.a. Personen mit einem Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU, einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder einer Niederlassungserlaubnis berechtigt, Ausbildungsförderung zu erhalten. Ob Sie Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG haben, können Sie bei den örtlichen BAföG-Ämtern der Studentenwerke erfragen.
Jungstudentinnen und Jungstudenten
Jungstudentinnen und Jungstudenten
Für Jungstudentinnen und Jungstudenten gelten zusätzlich folgende Voraussetzungen:
1. Sie haben zum Zeitpunkt des jeweiligen Bewerbungsschlusses (1. Februar oder 1. August) mindestens ein Fachsemester als Jungstudent absolviert. Das bedeutet, dass sie bei der Aufnahme Ihres ordentlichen Studiums mindestens ins zweite Fachsemester eingestuft werden und im Fall der erfolgreichen Vorauswahlentscheidung entsprechende Fachgutachten und Leistungsnachweise aus zwei Fachsemestern einreichen können.
2. Sie beginnen im Semester nach dem jeweiligen Bewerbungsschluss (Bewerbungsschluss 1. Februar Studienbeginn im Sommersemester; Bewerbungsschluss 1. August Studienbeginn im Wintersemester) ihr erstes Semester als ordentlich Studierender, was in der Regel heißt, dass Sie unmittelbar vorher den Schulabschluss erworben haben, der Ihnen die Aufnahme eines regulären Studiums ermöglicht.
3. Sie sind zum Zeitpunkt der möglichen Aufnahme ins Cusanuswerk (Bewerbungsschluss 1. Februar mögliche Aufnahme im Oktober; Bewerbungsschluss 1. August mögliche Aufnahme im April) mindestens 18 Jahre alt.
Bewerbung und Gutachten
Bewerbung und Gutachten
Falls Sie an einer Förderung durch das Cusanuswerk interessiert sind, senden Sie uns bitte das Online-Formular ausgefüllt zu. Alternativ können Sie uns das ausgefüllte Selbstbewerbungsformular auch per Post zukommen lassen.
Die weiteren Unterlagen (Lebenslauf etc.) werden zu gegebener Zeit angefordert. Bitte reichen Sie vorerst keine weiteren Unterlagen ein.
Bitte beachten Sie nochmals, dass Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung (entweder 1. Februar oder 1. August) noch mindestens fünf Semester Studienzeit bis zum Erreichen der Förderungshöchstdauer nach BAföG, die der Regelstudienzeit entspricht, vor sich haben müssen.
Bewerbung
Über Online-Formular (empfohlen)
Hochschullehrergutachten (nach der Vorauswahlentscheidung)
Gutachterformular Grundförderung
Bewerberrundbrief Verfahren 2 / 2010
Unterlagen Verfahren 2 / 2010 (mit Passwort)
Bewerberrundbrief Verfahren 1 / 2011
Unterlagen Verfahren 1 / 2011 (mit Passwort)
Unterlagen Verfahren der Erstsemesterförderung 2010 (mit Passwort)
