Bewerbung
über Online-Formular (empfohlen)
Ansprechpartner
Sebastian Maly,
Referent für die
Musikerförderung
Sekretärin:
Theresia Bidder
Tel: (0228) 9 83 84 - 33
theresia.bidder(at)cusanuswerk.de
Auswahlverfahren für Studierende an Musikhochschulen
Termine
Termine
Das Auswahlverfahren für Studierende an Musikhochschulen findet einmal im Jahr statt. Es gliedert sich in zwei Phasen: die Vorauswahl und die Endauswahl.
Einsendeschluss für die Bewerbung ist jedes Jahr der 1. März.
Voraussetzungen
Voraussetzungen
Am Auswahlverfahren der Musikerförderung können Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Musikhochschulen und Kirchenmusikhochschulen in Deutschland, einem EU-Mitgliedsland oder in der Schweiz teilnehmen, soweit sie bereits ein Fachsemester studiert haben.
Studierende an Musikhochschulen in Fachbereichen der Darstellenden Kunst nehmen am Grundauswahlverfahren für Studierende an Universitäten teil.
Studierende an Konservatorien oder Musikakademien können wir leider nicht zu unseren Auswahlverfahren zulassen, wenn diese Konservatorien oder Musikakademien den Status von Fachoberschulen o.ä. und keinen Hochschulstatus haben, was bedeutet, dass Studierende dieser Bildungseinrichtungen nur Schüler-BAFöG und kein Studierenden-BAFöG beantragen können. Zum Teil bestehen aber Kooperationsverträge zwischen Konservatorien/Musikakademien und Musikhochschulen. Erkundigen Sie sich bitte im Zweifelsfall an Ihrem Konservatorium/Ihrer Musikakademie, ob Sie berechtigt sind, Studierenden-BAFöG zu beantragen.
Bewerberinnen und Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung (jeweils der 1. März) noch mindestens fünf Semester Studienzeit bis zum Erreichen der Förderungshöchstdauer nach BAföG, die der Regelstudienzeit entspricht, vor sich haben. Für Studierende in einem Bachelorstudiengang wird in diese Regelstudienzeit auch die sich an den Bachelor anschließende viersemestrige Masterphase eingerechnet.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Aufbau-, Ergänzungs- oder Zweitstudien nach einem abgeschlossenen Diplom-, Magister-, Master-, oder Staatsexamensstudium fördern.
Ablauf
Ablauf
Um zum Auswahlverfahren zugelassen zu werden, müssen Sie sich zunächst bewerben (siehe "Bewerbung"). Überprüfen Sie bitte zuvor die unter "Voraussetzungen" genannten Zulassungsbedingungen. Die aktuellen Fristen für die Bewerbung finden Sie unter "Termine".
Nach Ihrer Zulassung zum Auswahlverfahren erhalten Sie von uns Nachricht, an welchem Auswahlverfahren Sie teilnehmen können und welche Bewerbungsunterlagen Sie vorlegen müssen.
In der Vorauswahl sind die Bewerberinnen und Bewerber gebeten, neben einem ausführlichen Lebenslauf u.ä. auch Fachgutachten ihrer Hauptfachlehrer einzureichen.
Bewerberinnen und Bewerber, die zur Endauswahl zugelassen werden, führen ein persönliches Gespräch mit einem Mitglied der Geschäftsstelle und einem Hochschulseelsorger an ihrem Studienort. Außerdem nehmen sie an einem Vorspiel teil, in dem eine Fachjury ihren musikalischen Vortrag beurteilt. Das Vorspiel findet in der Regel am letzten Oktober-Wochenende an der Kölner Hochschule für Musik und Tanz statt.
Ausländische Studierende
Ausländische Studierende
Ausländische Studierende, welche die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedslandes haben, können zum Auswahlverfahren zugelassen werden.
Ausländische Studierende anderer Staatsangehörigkeit können zum Auswahlverfahren zugelassen werden, wenn sie nach § 8 des BAföG Ausbildungsförderung erhalten können. Nach § 8 des BAföG sind u.a. Personen mit einem Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU, einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder einer Niederlassungserlaubnis berechtigt, Ausbildungsförderung zu erhalten. Ob Sie Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG haben, können Sie bei den örtlichen BAföG-Ämtern der Studentenwerke erfragen.
Jungstudentinnen und Jungstudenten
Jungstudentinnen und Jungstudenten
Für Jungstudentinnen und Jungstudenten gelten zusätzlich folgende Voraussetzungen:
1. Sie haben bis zum Zeitpunkt des nächsten Bewerbungsschlusses (1. März 2011) mindestens ein Fachsemester als JungstudentIn absolviert, können also Leistungsnachweise und Gutachten von HochschullehrerInnen vorlegen.
2. Sie beginnen im Wintersemester nach dem nächsten Bewerbungsschluss (1. März 2011, also im WS 11/12) ihr erstes Semester als ordentlicher Student bzw. als ordentliche Studentin, was in der Regel heißt, dass Sie im Jahr 2010 Ihr Abitur oder einen Schulabschluss machen werden, der Ihnen die Aufnahme eines regulären Studiums ermöglicht.
3. Sie sind zum Zeitpunkt der möglichen Aufnahme ins Cusanuswerk (Oktober 2011) mindestens 18 Jahre alt.
Bewerbung
Bewerbung
Falls Sie an einer Förderung durch das Cusanuswerk interessiert sind, senden Sie uns bitte das Online-Formular ausgefüllt zu. Alternativ können Sie sich auch postalisch mit dem ausgefüllten PDF-Formular bewerben. Die weiteren Unterlagen werden zu gegebener Zeit angefordert. Bitte reichen Sie nicht unaufgefordert weitere Bewerbungsunterlagen ein.
Bitte beachten Sie nochmals, dass Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung (also zum 1. März) noch mindestens fünf Semester Studienzeit bis zum Erreichen der Förderungshöchstdauer nach BAföG, die der Regelstudienzeit entspricht, vor sich haben müssen.
