Ansprechpartnerin
Ruth Jung
Referentin für die Künstlerförderung
Sekretariat:
Barbara Dancker
Tel: (0228) 983 84-22
barbara.dancker
cusanuswerk.de
Auswahlverfahren für Studierende an Kunstakademien
Termine
Termine
Für Studentinnen und Studenten der Bildenden Künste findet einmal pro Jahr ein Auswahlverfahren statt. Die Teilnahme am Auswahlverfahren erfolgt auf Vorschlag der Kunstakademien, an denen das Cusanuswerk jeweils durch Kontaktdozentinnen und Kontaktdozenten vertreten ist. Jede Akademie hat das Recht, bis zu zwei besonders qualifizierte Studentinnen und Studenten für das Verfahren vorzuschlagen.
Die Kontaktdozentinnen und Kontaktdozenten können ihre Vorschläge bis zum 1. Dezember eines jeden Jahres beim Cusanuswerk einreichen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen
I. Teilnahme durch Vorschlag
Am Auswahlverfahren der Künstlerförderung können Studierende an deutschen, staatlichen oder staatlich anerkannten Kunsthochschulen teilnehmen, die von einer Kontaktdozentin / einem Kontaktdozenten vorgeschlagen wurden und eine Immatrikulationsbescheinigung vorweisen können.
II. Ausländische Studierende
Ausländische Studierende, welche die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedslandes haben, können zum Auswahlverfahren zugelassen werden.
Ausländische Studierende anderer Staatsangehörigkeit können zum Auswahlverfahren zugelassen werden, wenn Sie nach § 8 BAföG Ausbildungsförderung erhalten können. Nach § 8 des BAföG sind u.a. Personen mit einem Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU, einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG oder einer Niederlassungserlaubnis berechtigt, Ausbildungsförderung zu erhalten. Ob Sie Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG haben, können Sie bei den örtlichen BAföG-Ämtern der Studentenwerke erfragen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite "Ausländische Studierende".
III. Bewerbung zwischen 3. und 7. Fachsemester
Die Bewerberinnen und Bewerber sollten zum Vorschlagstermin mindestens im dritten Semester und höchstens im siebten Semester studieren. Bei erfolgreicher Bewerbung fördert das Cusanuswerk sowohl den ersten künstlerischen Studienabschluss (Absolvent / Diplom / Master) wie auch das daran anschließende Meisterschüler-Jahr.
IV. Bitte beachten Sie, dass wir keine Aufbau-, Ergänzungs- oder Zweitstudien nach einem abgeschlossenen Diplom-, Magister-, Master-, Staatsexamens- oder Promotionsstudium fördern.
Ablauf
Ablauf
Im Laufe des Verfahrens führen die Bewerberinnen und Bewerber zwei Auswahlgespräche: eines mit der zuständigen Referentin der Künstlerförderung des Cusanuswerks und eines mit einem Vertreter der Hochschulpastoral. Danach sind alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingeladen, mit ihren Arbeiten eine Ausstellung zu gestalten, die mit einer öffentlichen Vernissage beginnt und etwa einen Monat zu sehen ist. Unmittelbar nach Eröffnung der Ausstellung entscheidet eine Jury über die Vergabe der Stipendien.
Der Jury 2012 gehören an:
- Prof. Dr. Richard Hoppe-Sailer, Bochum
- Prof. Stephan Baumkötter, Bremen
- Prof. Dieter Kiessling, Mainz
- Prof. Gabriele Langendorf, Saarbrücken
- Prof. Pia Stadtbäumer, Hamburg
- Christoph Simonsen / Hermann Josef Eckl, Delegierte der KHP
- Prof. Dr. Georg Braungart / Dr. Claudia Lücking-Michel, Cusanuswerk
Georg-Meistermann-Stipendium für Graduierte
Georg-Meistermann-Stipendium für Graduierte
Am Ende des Studiums haben die Künstlerinnen und Künstler in der Förderung des Cusanuswerks die Möglichkeit, an einer gemeinsamen Absolventenausstellung teilzunehmen. Im Rahmen dieser Ausstellung vergibt die Jury der Künstlerförderung das weiterführende, auf zwei Jahre angelegte Georg-Meistermann-Stipendium, das mit monatlich 1050,- € dotiert ist und außerdem die Finanzierung einer Einzelausstellung beinhaltet.
Aufgrund der großzügigen Unterstützung des Cusanuswerks durch den VAH München können derzeit zwei Georg-Meistermann-Stipendien vergeben werden. Unabhängig davon vergibt die Deutsche Bundesbank eine Ausstellungseinladung nach Frankfurt mit Katalogproduktion und Ankauf.
