
Inspirationen
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Förderung ausländischer Studierender
Das Cusanuswerk kann ausländische Studierende nur dann fördern, wenn die folgenden drei Voraussetzungen gegeben sind:
- Staatsbürgerschaft eines Mitgliedslandes der Europäischen Union oder die Berechtigung, Leistungen nach dem Ausbildungsförderungsgesetz zu beziehen (>BAföG § 8).
- Das Bekenntnis zum christlichen Glauben katholischer Konfession.
- Deutlich überdurchschnittliche Leistungen im jeweiligen Studienfach.
Auch im Falle besonderer sozialer oder wirtschaftlicher Bedürftigkeit lassen es die uns aufgegebenen Richtlinien nicht zu, von den genannten Voraussetzungen abzuweichen und andere als die genannten formalen Kriterien zur Grundlage der Zulassungsentscheidung zum Auswahlverfahren zu nehmen.
Unter Institutionen finden Sie Einrichtungen verschiedener Träger verzeichnet, deren Förderangebote sich in besonderer Weise an ausländische Studierende richten.
